Anspruch auf Unterhalt nach Berufstätigkeit

Hallo,

vielleicht weiß hier jemand Rat: meine Tochter, 21 Jahre, hat im Jahr 2009 Abi gemacht und keine Lehrstelle bekommen. Sie hat dann zum 01.11.2009 eine befristete Anstellung (Vollzeit) angenommen. Dort wurde ihr innerhalb der Probezeit von 6 Monaten gekündigt, Beschäftigungsende 13.05.2010. Nun ist sie wieder Ausbildungsplatz suchend gemeldet und die Frage ist, ob ihr Vater, mein Ex-Mann, die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen muss.

Andrea

hallihallo, soweit wie ich weiß muß dein ex mann nur unterhalt bezahlen wenn sie studiert. ansonsten ist doch das arbeitsamt für sie zuständig. oder du erkundigst dich mal auf dem jugendamt in deinem speziellen fall.

viel erfolg

Wäre durchaus möglich, dass er zahlen muss. Aber sicher weiss ich es nicht. Kann dir leider nicht weiterhelfen.
Alles Gute für Euch!

Hallo,

ja der Vater ist jetzt wieder unterhaltspflichtig bis zum 25ten Lebensjahr. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen.

Lieben Gruß Angela

Hallo Andrea,

mit fällt es immer etwas schwer, Frauen einen Tipp zu geben, da wir selber von einer gebeutelt wurden… Aber in Deinem Fall geht es ja um Deine Tochter.

Also: bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist, ist Dein Mann unterhaltspflichtig. So jedenfalls sieht es das Gericht bei uns. Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe hat sogar ihre 1. Ausbildung nach 3 Wochen geschmissen. Darauf folgte ein zweiter Ausbildungsversuch. Hier überstand sie nicht einmal das Probearbeiten. Also ab zum Arbeitsamt und Flöhe ins Ohr setzen lassen. 3/4 Jahr bezahlte Maßnahme über das Arbeitsamt - für die Zeit brauchte mein Mann nicht bezahlen, da das keiner Ausbildung gleich kam - also so wie bei Euch mit der Vollzeitstelle. Nun hat sie 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht und wird ab dem Sommer eine schulische Ausbildung machen. Für die Schulzeit und die anschließende schulische Ausbildung muss mein Mann wieder zahlen.

Tschja, manche Leute haben es eben raus, wie man sich auf die faule Haut legen kann und dafür über 600 EUR netto kassiert. Dafür muss manch anderer Bundesbürger lange arbeiten und hat keine 12 Wochen Urlaub im Jahr!

Da Deine Tochter nun nichts macht und lediglich „suchend“ gemeldet ist, kann ich mir vorstellen, dass ihr zumindest zuzumuten ist, dass sie bis zur Ausbildungsaufnahme selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen muss. ABER: bevor der Staat zahlt (hier evtl. Harz IV) werden allerdings die Väter zum zahlen verdonnert.

Ich kann Deiner Tochter nur raten, durch viele Praktika Erfahrungen zu sammeln. Das erleichtert ungemein die Ausbildungssuche - oder eine Berufsfachschule besuchen…

Viel Glück.

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Hallo.

da deine Tochter ihren Job unverschuldet verloren hat und immer noch auf Ausbildungssuche ist, kann Sie im Grunde eine erneute Zahlung des Unterhalts verlangen.
Sie muss aber Ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Falls die Sache nicht ohne Anwalt bzw. Familiengericht abläuft, kann auch verlangt werden das sie Ihre Bewerbungsbemühungen nachweisen muss.
Hier ist dann unter Umständen auch zu entscheiden ob sie gewillt ist eine andere, entgegen Ihrer Qualifikation und Neigung entsprechenden Ausbildung zu machen.

Eine ganz klare und unumstößliche Aussage habe ich bei meiner Recherche leider nicht gefunden.

Beste Grüße

Hallo Andrea,

war die befristet Anstellung eine Ausbildung, oder einfach „nur“ ein Job ? Und wie hoch ist nun das Arbeitslosengeld??
Wenn sie eine neue Ausbildung beginnt, muss der Vater wieder zahlen, allerdings wohl weniger, da sie ihr eigenes Geld verdient (glaube ich).
Wenn sie einen Job bekommt ohne Ausbildung, dann ist der Vater aus seinen Zahlungspflicht befreit!

Hoffe ich konnte helfen,

Gruss

Hallo Andrea,

ja, der Vater mus wieder Unterhalt zahlen. Allerdings muss die Tochter selber einen Anwalt beauftragen und Vater und Mutter auf Unterhalt verklagen. Ab 18 Jahre muss sie das selber machen und darf auch nur selber das Geld bekommen. Als Mutter muss man auch Batzahlung machen, daher wird der Unterhalt durch den Verdienst von beiden Elternteilen gerechnet, daher bis auch du als Mutter verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen. Es rechnet sich nach dem gesamten Einkommen von Vater und Mutter.
Gruß
Agnes

Hallo Andrea,
leider kann ich Dir da nicht 100%ig helfen. Sicher ist entscheidend, wie lange die Unterhaltsverpflichtung besteht. Deine Tochter ist 21 - das könnte an der Grenze liegen. Weiss jedoch nicht genau, ob bis 21 oder länger.

Da wirst Du wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen. Jedoch könnte ggf. auch das zuständige Jugendamt helfen.

Gruß Jens

Hallo, ich denke Deine Tochter hat in dem Fall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Sie weniger als ein Jahr beschäftigt war. Vieleicht aber Anspruch auf Harz IV, welcher wiederum vom Einkommen beider Elternteile abhängt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Vater seiner Unterhaltspflicht wieder nachkommen muss. Erkundige Dich doch mal beim Jugendamt.

LG Anne

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Genau kann ich es nicht sagen.Da sie selber nicht gekündigt hat und kein Jahr vollgearbeitet hat um Arbeitslosengeld zu erhalten müßte der Ex weiter zahlen.