Anspruch auf Unterstützung bei Alleinerziehenden?

Welche finanzielle staatlichen Zuwendungen erhält eigentlich eine alleinerziehende Frau unmittelbar nach der Geburt, solange sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann? Nach meinen Kenntnissen müsste sie doch zumindestens Anspruch auf das Erziehungsgeld i.H.v. DM 600,-- / mtl. sowie das Kindergeld i.H.v. DM 270,-- / mtl. haben.

Was steht ihr ansonsten noch zu? Und vor allem: für welchen Zeitraum? Verlangt der Gesetzgeber, dass sie kurze Zeit nach der Geburt wieder arbeiten muss (Arbeitsplatz ist vorhanden und muss wohl vom Arbeitgeber im Rahmen des Mutterschutzes frei gehalten werden)?

Der Vater des Kindes lebt getrennt von ihr und zahlt den Unterhalt für sein Kind und freiwilligen Unterhalt für die Frau in einer Gesamthöhe von DM 1.000,–.

Wie sehen ihre Ansprüche aus?

Georg

Hi, in solch einem Fall müßte mal das Sozialamt ran, Stiftung Mutter und Kind leisten auch, werden bei Sozialhilfe nicht angerechnet sowie das Kindergeld neuerdings auich nicht mehr, also der klassische Fall fürs Sozialamt. würde mir aus dem Buchladen das Bundessozialhilfegesetz holen und den Sozialhilfeleitfaden, da ist alle im einzelnen erörtert, und beim Soziamt nicht abwimmeln lassen von schroffen Sachbearbeitern.
Tschüß

Welche finanzielle staatlichen Zuwendungen erhält eigentlich
eine alleinerziehende Frau unmittelbar nach der Geburt,
solange sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann? Nach meinen
Kenntnissen müsste sie doch zumindestens Anspruch auf das
Erziehungsgeld i.H.v. DM 600,-- / mtl. sowie das Kindergeld
i.H.v. DM 270,-- / mtl. haben.

Erziehungsgeld gibt es (nach meinem Kenntnisstand) 24 Monate, ab dem 6. Monat ist es einkommensabhängig. Wenn man bis zu 19 Std. wöch. arbeitet, kann man weiterhin Erziehungsgeld bekommen. Kindergeld gibt es auch, in Höhe von 270,- DM. Es stimmt allerdings nicht, dass es auf die Sozialhilfe nicht angerechnet wird; wenn jemand Sozialhilfe bezieht, werden 250,- DM Kindergeld als Einkommen angerechnet, 20,- DM bleiben frei. Allerdings nur noch bis zum 30.06.2002, danach wird es wieder in voller Höhe angerechnet. Falls die Mutter vorher gearbeitet hat, bekommt sie meines Wissens nach der Entbindung noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Was steht ihr ansonsten noch zu? Und vor allem: für welchen
Zeitraum? Verlangt der Gesetzgeber, dass sie kurze Zeit nach
der Geburt wieder arbeiten muss (Arbeitsplatz ist vorhanden
und muss wohl vom Arbeitgeber im Rahmen des Mutterschutzes
frei gehalten werden)?

Sie kann, soviel ich weiß, bis zu 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Danach muss sie wieder eingestellt werden. Nimmt sie keinen Erziehungsurlaub, muss sie 8 Wochen nach der Entbindung, also nach der Mutterschutzfrist, wieder arbeiten.

Der Vater des Kindes lebt getrennt von ihr und zahlt den
Unterhalt für sein Kind und freiwilligen Unterhalt für die
Frau in einer Gesamthöhe von DM 1.000,–.

Falls sie ergänzende Sozilahilfe braucht, weil sie z.B. Erziehungsurlaub nimmt, wird der Unterhalt in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Das Sozialamt überprüft auch, ob der Vater mehr als die 1000,- DM zahlen kann. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Übrigens, Sozialhilfesachbearbeiter sind nicht grundsätzlich schroff. Aber dass aaron den Eindruck hat, dass alle Sozialhilfesachbearbeiter schroff sind, kann ich mir gut vorstellen. Es kommt eben auch auf den Antragsteller an, wie sich der Sachbearbeiter ihm gegenüber verhält.

Gruß,
Delia

Übrigens, Sozialhilfesachbearbeiter sind nicht grundsätzlich
schroff. Aber dass aaron den Eindruck hat, dass alle
Sozialhilfesachbearbeiter schroff sind, kann ich mir gut
vorstellen. Es kommt eben auch auf den Antragsteller an, wie
sich der Sachbearbeiter ihm gegenüber verhält.

Du hast schon Recht, nicht alle sind schroff…ABER…alle sind erst einmal mit äußester Vorsicht zu genießen.
Und das hängt leider nicht immer nur vom Antragsteller ab !
Während meiner Arbeit in der Drogenberatung hab ich fast täglich mit dem Sozialamt zu tun gehabt, sei es telefonisch, schriftlich oder eben auch persönlich. Und in dieser Zeit hab ich wirklich Unglaubliches erlebt. Hier fehlt meines Ansicht nach eine (gründlichere) Schulung im pädagogischen Bereich…ja, ich weiß…die gibt es, aber dann sehe ich hier absoluten coachingbedarf !

Wenn sie nicht schroff sind, dann mangelt es sehr vielen Sachbearbeitern vom Soz aber an emotionaler Intelligenz ! Oder sie haben schlicht keinen Bock, sind unerfahren, unwissend und und und !

Irgendwas läuft da in der Institution Sozialamt mächtig schief !

Nichts für ungut, Delia…sicher ist der Job nicht ohne, doch geht es hier immer noch um Menschen !

Einen schönen Wochenstart,
Vabe

Erstmal hat die Mutter die gleichen Rechte wie auch Verheiratete:
Kindergeld 270 DM,
für Kinder ab 1.1.2001 geboren:
8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, wenn vorher gearbeitet wurde, 25 DM pro Tag von der Krankenkasse, den Differenzbetrag bis zum Nettogehalt vom Arbeitgeber.
Man kann bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen, dafür gibt es für max. 24 Monate Erziehungsgeld, dieses ist einkommensabhängig - bei einem Einkommen (=Unterhalt) von 1100 DM kein Problem.
Wenn man nur 1 Jahr Erziehungsurlaub + Erziehungsgeld haben willst, weil man z.B. dann wieder arbeiten gehen will, kann sich das Erziehungsgeld in diesem einen Jahr auf 900 DM erhöhen (Budgetierung).
Ansonsten kann man die üblichen Sozialleistungen beantragen - Wohngeld, ev. Sozialhilfe,…

Hi, Delia,
ist mir neu, daß bei Sozi Hilfe nur 25,- vom Kindergeld nicht angerechnet werden, wo kann ich das denn nachlesen
Ferner, warum machen denn andere genauso schlechte Erfahrung, wie meine sozialen Studien erweisen, mit den Sozi- Mitarbeitern ?

Tschüß

MOD:Mal was Grundsätzliches:
Tach auch,

wer mit wem bei welchem Sozialamt irgendwelche Erfahrungen macht, ist hier vollkommen irrelevant. Sich über das Verhalten oder Fehlverhalten von Mitarbeitern eines Amtes zu streiten, wird bitte nicht hier in diesem Brett ausgetragen. Wenn irgendjemand sich falsch behandelt fühlt oder der Meinung ist, der Mitarbeiter halte sich nicht an die bestehenden Richtlinien und Gesetze, so ist er berechtigt, beim Amtsleiter bzw. beim Amt eine Beschwerde gegen diesen Mitarbeiter einzulegen. Dazu Tipps zu gehen, wie man hier vorgehen kann, ist sicher wichtiger und hilfreicher, als wieder einmal Diskussionen zu initiieren, die sich wieder gegen bestimmte Personen oder Personengruppen richten.

Fehler gibt es überall, Menschen mit Fehlverhalten in jeder Instanz des öffentlichen Lebens. Ich bitte daher noch einmal, jegliche Diskussionen über Personen und ihr Verhalten hier zu vermeiden.

Danke

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Hi, Delia,
ist mir neu, daß bei Sozi Hilfe nur 25,- vom Kindergeld nicht
angerechnet werden, wo kann ich das denn nachlesen

Lieber aaron!
Solltest du etwa kein aktuelles BSHG zu Hause haben? Das kann ich mir aber gar nicht vorstellen! Schau doch mal in § 76.
Übrigens sind es 20,- DM, die frei blieben, nicht 25,- DM.
Und - wo kann ich denn ggfls. deine Meinung nachlesen, dass das Kindergeld gar nicht angerechnet wird?

Gruß,
Delia

Hi, also es steht dort, bei einem Kind werden 20,- vom Einkommen abgezogen, bei 2 Kindern 40,- DM, mach doch mal ne Rechnung ganz kurz auf, wenn 1. einer nur Sozihilfe bekommt und wenn einer ergänzend Sozi Hilfe bekommt.
Tschüß

Hi, also es steht dort, bei einem Kind werden 20,- vom
Einkommen abgezogen, bei 2 Kindern 40,- DM, mach doch mal ne
Rechnung ganz kurz auf, wenn 1. einer nur Sozihilfe bekommt
und wenn einer ergänzend Sozi Hilfe bekommt.

Was soll ich denn da rechnen? Wenn beide Kinder minderjährig sind, bleiben 40,- DM frei, wenn nur eins minderjährig ist, 20,- , wenn keins minderjährig ist, 0,-DM. Ob die Sozialhilfe ergänzend ist oder ob er nur Sozialhilfe bekommt, spielt bei der Anrechnung des Einkommens überhaupt keine Rolle. Außerdem kann jemand, der Kindergeld bekommt, nur ergänzend Sozialhilfe bekommen, da ja Einkommen (Kindergeld) vorhanden ist.

Gruß,
Delia

Liebe Delia, jetzt versteh ich es so, daß vom Einkommen ( hier Kindergeld) 20,.- DM abgezogen werden und der Rest angerechnet wird bei der Errechnung der Sozi Hilfe d. h.1000,- DM Sozi Satz abzügl. 250,- anrechenbares Ki Geld sind Auszahlg. Sozihilfe 750,-.
Für deine Erklärung nochmals danke.
Tschüß

So ist es, bei einem minderjährigen Kind. Bei zwei minderjährigen Kindern würden 500,- DM angerechnet werden.

Delia