Welche finanzielle staatlichen Zuwendungen erhält eigentlich
eine alleinerziehende Frau unmittelbar nach der Geburt,
solange sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann? Nach meinen
Kenntnissen müsste sie doch zumindestens Anspruch auf das
Erziehungsgeld i.H.v. DM 600,-- / mtl. sowie das Kindergeld
i.H.v. DM 270,-- / mtl. haben.
Erziehungsgeld gibt es (nach meinem Kenntnisstand) 24 Monate, ab dem 6. Monat ist es einkommensabhängig. Wenn man bis zu 19 Std. wöch. arbeitet, kann man weiterhin Erziehungsgeld bekommen. Kindergeld gibt es auch, in Höhe von 270,- DM. Es stimmt allerdings nicht, dass es auf die Sozialhilfe nicht angerechnet wird; wenn jemand Sozialhilfe bezieht, werden 250,- DM Kindergeld als Einkommen angerechnet, 20,- DM bleiben frei. Allerdings nur noch bis zum 30.06.2002, danach wird es wieder in voller Höhe angerechnet. Falls die Mutter vorher gearbeitet hat, bekommt sie meines Wissens nach der Entbindung noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Was steht ihr ansonsten noch zu? Und vor allem: für welchen
Zeitraum? Verlangt der Gesetzgeber, dass sie kurze Zeit nach
der Geburt wieder arbeiten muss (Arbeitsplatz ist vorhanden
und muss wohl vom Arbeitgeber im Rahmen des Mutterschutzes
frei gehalten werden)?
Sie kann, soviel ich weiß, bis zu 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Danach muss sie wieder eingestellt werden. Nimmt sie keinen Erziehungsurlaub, muss sie 8 Wochen nach der Entbindung, also nach der Mutterschutzfrist, wieder arbeiten.
Der Vater des Kindes lebt getrennt von ihr und zahlt den
Unterhalt für sein Kind und freiwilligen Unterhalt für die
Frau in einer Gesamthöhe von DM 1.000,–.
Falls sie ergänzende Sozilahilfe braucht, weil sie z.B. Erziehungsurlaub nimmt, wird der Unterhalt in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Das Sozialamt überprüft auch, ob der Vater mehr als die 1000,- DM zahlen kann. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
Übrigens, Sozialhilfesachbearbeiter sind nicht grundsätzlich schroff. Aber dass aaron den Eindruck hat, dass alle Sozialhilfesachbearbeiter schroff sind, kann ich mir gut vorstellen. Es kommt eben auch auf den Antragsteller an, wie sich der Sachbearbeiter ihm gegenüber verhält.
Gruß,
Delia