Anspruch auf Unterstützung bei Niedriglohn

Guten Tag;

Hat einen Person, welche eine Niedriglohnarbeit (z.b. Zeitarbeit) annimmt Anspruch, (bzw vorrübergehenden Anspruch) auf staatliche Unterstützung (Alg2 zuschüsse oder ähnliches)?

Es wird davon ausgegangen das die Person momentan keinerlei Leistungen bezieht.

Danke

Hola!

Wenn durch die eigene Erwerbstätigkeit der „Bedarf“ iSd §§19 ff SGB II nicht gedeckt werden kann, können aufstockende Leistungen (bis zur Höhe dieses Bedarfs) unter Berücksichtigung des vorhandenen Einkommens und Vermögens (§§ 11, 12 SGB II) und unter Berücksichtigung der Freibeträge für Erwerbstätige (§30 SGB II) beantragt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Bedürftigkeit nicht durch die Beantragung anderer Sozialleistungen (zB Wohngeld) behoben werden kann (§12a SGB II).

Lg,
Alex

Danke.

Zum Thema Wohngeld.

Bedeutet das die Person könnte, nachdem sie die Arbeit annimmt die übernahme ihrer Mietkosten beantragen?

An welche Stelle müsste sich die Person wenden um das zu tun? Ist auch hier die Arge zuständig?

Hola!

Durch das „Wohngeld“ wird nicht die Miete an sich übernommen, sondern man bekommt - abhängig vom eigenen Einkommen, der Miethöhe und der Mietstufe der jeweiligen Stadt einen Zuschuss.
Über die Voraussetzungen, die voraussichtliche Höhe etc. findest Du viele Informationen auf wohngeld.de - dort kannst Du auch herausfinden, wo man in der jeweiligen Stadt das Wohngeld beantragen muss; die Arge ist dafür normalerweise nicht zuständig, aber vielleicht gibt es einzelne Gemeinden, die dem kommunalen „Teil“ der Arge die Bearbeitung von Wohngeld übertragen haben?!
Allerdings ist der Bezug von Wohngeld ausgeschlossen, wenn Leistungen nach dem SGB II bezogen werden - selbst wenn man nach der Tabelle noch Anspruch hätte!

Hi,

Über die Voraussetzungen, die voraussichtliche Höhe etc.
findest Du viele Informationen auf wohngeld.de

einen solchen Hinweis, wo es heißt:
„Schritt 3: Sie bezahlen die Berechnung Online.“
zu posten, finde ich hier unpassend, da es dieselben Informationen und (m)einen Wohngeldrechner kostenlos z.B. unter http://www.wohngeldantrag.de/WoG-Abfrage.php gibt.

Gruß
Ingo

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Sorry, das dort die Berechnung etwas kostet, hatte ich nicht gesehen - hatte mir ehrlichgesagt nur die Auflistung der jeweiligen Wohngeldstellen angesehen. Also nochmals sorry!

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Hallo, es ist ja nicht bekannt wie wenig diese Person in der Zeitarbeit verdient. Wenn es irgendwie geht ist Wohngeld alle mal besser als Auftstockung durch das Jobcenter. Dann hat derjenige alle Verpflichtungen, die der „gewöhnliche“ Hartz IV Empfänger auch hat. Er kann z.B. dazu gezwungen werden xy Bewerbungen zu schreiben um für eine besser bezahlte Stelle zu sorgen, darf nur 150 Euro Ersparnisse/Lebensjahr haben; muß Ortsabwentheit beantragen…