Liebe/-r Experte/-in,
Der Freund unserer Tochter ist 21 Jahre. Er hat Realschulabschluß Waldorfschule und jobbt zur Zeit in einem 400€ Job(gerade angefangen) Er „wohnt“ zu Hause aber seit 2 Monaten haben sich seine Eltern getrennt. die Mutter ist ausgezogen. Sein Vater hat eine neue Frau. Der Sohn und der Vater sind völlig zerstritten. Der Vater zieht jetzt aus , er gibt seinem Sohn keinen Cent mehr für Essen. Er will , dáß er auch auszieht. Er hat noch 2 Schwestern. eine jüngere, die jetzt zur Mutter zieht. die ältere zieht mit ihrem Freund zusammen. Er läßt sich hängen und jammert nur , daß sein Vater ihm nichts mehr gibt. Er sagt, das Arbeitsamt würde sagen, er bekommt so lange nichts solange er noch daheim ist. Er hat zur zeit kein Geld mehr u.nur noch 2 Pizza daheim und sonst wirklich nichts. Wir können ihn auch nicht wirklich unterstützen, da wir auch ALGII bekommen. Wir wollen aber auch, daß er seine Situation selbst in die Hand nimmt und kurz-u.mittel-u.langfristig für sich Lösungen findet. Was für Möglichkeiten hat er-Welche Rechte beim Arbeitsamt/Sozialamt um jetzt schnell- in den nächsten Tagen also kurzfristig und mittelfristig geholfen zu bekommen. Er hat mit unserer Tochter ein Kind 2-1/2 Jahre, sind aber nicht verheiratet. Das Kind istaber bei uns in Pflege (offiziell)Unsere Tochter hat eine eigene Wohnung vom Arbeitsamt(ALGII).
Damit hoffe ich genug Details angegeben zu haben zur Antwortfindung. Ich meine , daß er Anspruch auf HartzVI hätte. Er sollte einfach aufs Arbeitamt gehen und darauf bestehen, daß er jetzt sofort einfach mal einen Antrag stellen kann um die Zeit nicht davon laufen zu lassen.??? Aber ich bin ja kein Experte.
Hallo,
da der Junge noch bei seinem Vater lebt und dort gemeldet ist, keine abgeschlossee Ausbildung hat und kein Kind unter 6 Jahren betreut, gehört er rechtlich zur Bdrafsgemeinschaft des Vaters bzw. der Vater ist für ihn unterhaltspflichtig. Dieser weigert sich nun, seinem Sohn den Unterhalt (also Essen, Trinken usw.) zu geben. Ansprechpartner sind also die Eltern, die Mutter muss ihrem Sohn zudem Unterhalt gewähren. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die Mutter nicht genug Geld verdient und das nicht kann. Der Vater tut es einfach nicht.
Einzige Möglichkeit, die ich für den Jugen sehe: Zur Arge und sich mittellos erklären. Es ist tatsächlich so, dass die Arge ihn dann nicht einfach weg schicken darf, sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihm zu helfen. Weigern die sich: Auf zum Sozialgericht, sich mittellos erklären, denen wirklich klar machen „Ich werde sonst verhungern, verdursten!“ Dann gibt es eine einstweilige Verfügung und die Arge muss erst einmal zahlen und dann versuchen, sich das Geld von den Eltern wieder zu holen- aber das ist nicht sein Bier.
Die Arge ist dazu verpflichtet, einen Antrag von ihm entgegen zu nehmen und sie ist auch dazu verpflichtet, ihn in seiner Notsituation zu unterstützen. Der Vater lässt seinen Jungen am langen Arm verhungern … die Mutter kümmert sich nicht … meine Güte … da kann ich nur den Koppf schütteln. Er wird, denke ich, zudem eine neu Unterkunft benötigen. Hier hilft z.B. die Caritas (Wohnungsnothilfe, Telefonbuch).
Ich finde es klasse, dass ihr dem jungen Mann helft, in die Puschen zu kommen und auch seht: Er muss sich selbst bewegen! Hier und da ein Schubser, ihn ein bisschen an die Hand nehmen wird er brauchen. Aber er muss sich bewegen- jetzt und heute!! Also ab zur Arge, auf Antragstellung und Soforthilfe bestehen. Weigern die sich: Sofort zum Sozialgericht! Kosten entstehen da überhaupt nicht, bei der Klageerstellungen helfen sie. Hier mal ein Link für grobe Infos (gültig für alle Bundesländer):
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/E…
Ich drücke die Daumen, viel Erfolg!!
Hallo, Werner - das sind ein paar Fakten/Fragen zuviel, um spontan darauf antworten zu können… Ich brauche etwa 1 Woche Zeit. Ist das OK? Gruß, Klaus
Hallo, Werner - das sind ein paar Fakten/Fragen zuviel, um
spontan darauf antworten zu können… Ich brauche etwa 1 Woche
Zeit. Ist das OK? Gruß, Klaus
hallo Klaus,
natürlich ist das ok. Lieber etwas mehr Zeit und eine gutdurchdachte Antwort.
Vielen Dank.
fuereinLaecheln
Hallo,
das Arbeitsamt hat grundsätzlich Recht. Im elterlichen Hause ist er finanziell abgesichert, notfalls muß er dies einklagen.
Andererseits hat er einen 400-€-Job und somit eine nicht näher bezifferte Nettosumme zur Verfügung.
Aber: offensichtlich ist die familiäre Situation zerrüttet. Mit 21 Jahren kann der junge Mann zum Jugendamt (JA) und um Unterstützung bitten. Das JA kann unter anderem dem Arbeitsamt bestätigen (wenn das JA den Fall so sieht), dass der junge Mann ausziehen sollte/muß. Dann wird dies ein Fall für das Arbeitsamt.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit der einfachen Erklärung geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Werner! Tut mir leid, aber momentan kann ich leider keine Fragen beantworten. Alles Gute!