Anspruch auf Urlaub nach Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe meinen Arbeitsvertrag diese Woche fristgerecht zum 31.10. gekündigt.
Ich habe noch 9,5 Tage Resturlaub. Diesen hätte ich gerne zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses genommen und habe dies auch in der Kündigung vermerkt.
Der Chef hat dies allerdings aus der Kündigung gestrichen.

Nun kommt es für mich erschwerend dazu das ich meinen Urlaub brauche da meine neue Arbeitsstelle weiter entfernt ist und ich den Urlaub brauche.

Meine Frage wäre jetzt ob ich Anspruch auf den Urlaub hab. Ob der AG ihn mir komplett gewähren muss oder ob es sein kann, dass ich bis zum Ende arbeiten muss und den Resturlaub ausbezahlt bekomme.

Vielen Dank schonmal

FAQ:1129

Hallo zusammen,

Hallo,

Meine Frage

bekommst Du beantwortet, wenn Du Fallschilderung und Frage entsprechend den von Dir bestätigten regeln der FAQ:1129 formulierst.

Vielen Dank schonmal

&Tschüß

Hallo,

es ist eine allgemein übliche Praxis, dass man den Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt. Pro Monat stehen einem dann auch 1/12 des Gesamturlaubs zu. Also wer zum 31.10. kündigt, der bekommt in Summe 10/12 des Jahresurlaubs, natürlich wird der genommene Urlaub davon abgezogen. bei dem neuen Betrieb gibt es natürlich dann nur 2/12 des dort geltenden Urlaubsanspruchs.

Ob der Chef es so machen kann oder muss, kann ich nicht beantworten.

Zum Thema Auszahlen von Urlaub auch wieder eine Gefühlsantwort: der Urlaub dient ja dazu, dass der AN sich erholt und nach dem Urlaub wieder voll zur Verfügung steht. Damit würde dem AG die Möglichkeit eröffnet, sich mittels Geld den AN „in seinem Urlaub zu kaufen“ und das würde ja gegen den o.g. Erholungszweck sein …