Wenn ein Student seinen auf 1 Semester befristeten Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen bei demselben verlängert (wiederum als studentische Hilfskraft, Vertragszeit von einem Semester) und es versäumt hat während der Dauer des ersten Arbeitsvertrages Urlaub zu beantragen, verfällt dieser dann oder besteht er weiterhin?
Falls die Firma argumentiert, „Ihren alten Urlaubsanspruch können Sie nicht mehr als Urlaub nehmen“, muss sie ihn in Geld abgelten:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Url…
„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Anders, wenn der Urlaub verfällt, weil er aus dem letzten Jahr stammt. Dann ist er futsch, Geld gibt es auch nicht ersatzweise:
„(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.“ (ebenda).
Länger Zeit lassen kann man sich, wenn die Tarifverträge, betriebliche Übung oder Arbeitsvertrag Anderes vorsehen. So im öffentlichen Dienst.
Gruß aus Berlin, Gerd