Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein abstrakter Fall:

  • Firma mit 14 Angestellten und 65 Arbeitern.
  • Angestellter seit 14.01.2008 in der Firma.
  • Sondervergütungen werden seit mehr als drei Jahren an alle Angestellten wie folgt gezahlt: Urlaubsgeld hälftiges Monatsgehalt, Weihnachtsgeld ganzes Monatsgehalt.
  • Tarifvertrag vorhanden, aber unbekannt.
  • Im Arbeitsvertrag ist wie folgt geregelt:
    „Die Zahlungen von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft. Auch durch mehrmalige Zahlung wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet“

Frage: Besteht für o.g. Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn er den ersten Urlaub am 21.07.08 genommen hat?

Vielen Dank für die Problemlösung!

S.

Ein abstrakter Fall:

Hallo

  • Firma mit 14 Angestellten und 65 Arbeitern.
  • Angestellter seit 14.01.2008 in der Firma.
  • Sondervergütungen werden seit mehr als drei Jahren an alle
    Angestellten wie folgt gezahlt: Urlaubsgeld hälftiges
    Monatsgehalt, Weihnachtsgeld ganzes Monatsgehalt.
  • Tarifvertrag vorhanden, aber unbekannt.

Na, da würde ich aber zuerst mal 'reinschauen und die Anwendbarkeit überprüfen, bevor ich mir zu allem anderen Gedanken mache.

  • Im Arbeitsvertrag ist wie folgt geregelt:
    „Die Zahlungen von etwaigen Sondervergütungen
    (Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsgeld, Prämien etc.)
    erfolgt freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs
    für die Zukunft. Auch durch mehrmalige Zahlung wird ein
    Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet“

Frage: Besteht für o.g. Arbeitnehmer ein Anspruch auf
Urlaubsgeld, wenn er den ersten Urlaub am 21.07.08 genommen
hat?

Vielen Dank für die Problemlösung!

S.

&Tschüß

Wolfgang

Hi,

  • Sondervergütungen werden seit mehr als drei Jahren an alle
    Angestellten wie folgt gezahlt: Urlaubsgeld hälftiges
    Monatsgehalt, Weihnachtsgeld ganzes Monatsgehalt.

dann würde ich davon ausgehen, dass der Anspruch wegen betrieblicher Übung greift. Zumindest, solange vom vorbehaltenen und vertraglich vereinbarten Widerruf kein Gebrauch gemacht wird.

Agnes

Hallo,

Frage: Besteht für o.g. Arbeitnehmer ein Anspruch auf
Urlaubsgeld, wenn er den ersten Urlaub am 21.07.08 genommen
hat?

Gegenfrage: Ist denn irgendwo was [schriftliches] zu der Zahlung geregelt? Die Klausel besagt ja lediglich, dass Zahlungen freiwillig sind, aber nichts darüber, dass sie erfolgen.

MfG

Hallo,

dann würde ich davon ausgehen, dass der Anspruch wegen
betrieblicher Übung greift.

Der AN ist erst seit Januar 2008 in der Firma. Welche betriebliche Übung sollte da greifen?

Mal abgesehen davon, dass der AG mit der [Freiwilligkeits-]Klausel im Vertrag genau sowas wie eine betriebliche Übung vermeidet. Die würde nur greifen (nach mehrjähriger Zahlung!), wenns den Freiwilligkeitsvorbehalt nicht gäbe.

MfG

Hallo,

Der AN ist erst seit Januar 2008 in der Firma. Welche
betriebliche Übung sollte da greifen?

Ich dachte im 1. Moment deswegen:
Zitat: Sondervergütungen werden seit mehr als drei Jahren an alle Angestellten wie folgt gezahlt: Urlaubsgeld hälftiges Monatsgehalt, Weihnachtsgeld ganzes Monatsgehalt.

Mal abgesehen davon, dass der AG mit der
[Freiwilligkeits-]Klausel im Vertrag genau sowas wie eine
betriebliche Übung vermeidet. Die würde nur greifen (nach
mehrjähriger Zahlung!), wenns den Freiwilligkeitsvorbehalt
nicht gäbe.

Ok, durch den Passus kann er ja jederzeit für die Zukunft die Zahlungen wieder einstellen. Von daher war das natürlich doof von mir. Danke, dass du das korrigiert hast.

Dieser Passus hält die Möglichkeit offen, die Zahlungen jeder Zeit wieder auszusetzen, aber wenn er es bezahlt, muss er es dann nicht auch allen MA bezahlen?
Wenn er also an alle bezahlt, gilt hier dann evtl. Gleichbehandlung?

Agnes