Anspruch auf Vergütung

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde gerne wissen, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verpflichtet, an einem Lehrgang zusätzlich zur normalen Arbeitszeit teilzunehmen, grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung besteht. Vielen Dank.

Hallo,
kann dir darauf keine Antwort geben, da das Thema ins Arbeitsrecht fällt.
MfG

Ja wenn er dich schickt muß er es auch bezahlen.