Anspruch auf vollen jahresurlaub trotz kündigung z

Guten Tag,
X arbeitet bei der Stadt und hat zum 31.10.2009 gekündigt. angestellt ist X dort seit dem 01.05.2008, also länger als ein jahr. hat X trotz kündigung anspruch auf vollen jahresurlaub?

Hallo,

wenn - wovon ich mal ausgehe - Urlaub nach Tarif gewährt wird: Nein, hat er nicht, er hat zwar mindestens 4 Wochen, aber im übrigen gilt § 26 TVÖD

b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG (=4 Wochen bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte) bleibt unberührt.

VG
EK

hallo!
d.h., wenn X 26 urlaubstage hat + 2 tage resturlaub, hat X anspruch auf 22 tage + die 2 tage resturlaub, ist das richtig?

… wenn der Resturlaub noch nicht verfallen ist, ja.

(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

VG
EK