Hallo liebe Community,
wenn im Arbeitsvertrag das Urlaubs und Weihnachtsgeld festgeschrieben sind, habe ich im Kündigungsjahr dann Anteilsmäßigen Anspruch auf dieses?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo liebe Community,
wenn im Arbeitsvertrag das Urlaubs und Weihnachtsgeld festgeschrieben sind, habe ich im Kündigungsjahr dann Anteilsmäßigen Anspruch auf dieses?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld müssen nach § 307 BGB vertraglich geregelt sein. Wenn in einem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf anteilige Auszahlung bei einer Kündigung vereinbart ist, muss der AG diese auch nicht leisten.
Gerade bei Weihnachtsgeld gibt es in vielen Arbeitsverträgen sogar Klauseln, die eine Rückzahlung bei Eigenkündigung des AN bis zu bestimmten Terminen im Folgejahr vorsieht.
Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und
Urlaubsgeld müssen nach § 307 BGB vertraglich geregelt sein.
Es muss im Zweifel noch nicht einmal ausdrücklich ein Weihnachtsgeld vereinbart sein, damit ein Rechtsanspruch existiert.
Wenn in einem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf anteilige
Auszahlung bei einer Kündigung vereinbart ist, muss der AG
diese auch nicht leisten.
Das ist totaler Blödsinn, sorry!
Mal EINS von einigen
Gerade bei Weihnachtsgeld gibt es in vielen Arbeitsverträgen
sogar Klauseln, die eine Rückzahlung bei Eigenkündigung des AN
bis zu bestimmten Terminen im Folgejahr vorsieht.
Und das hat genau was mit der Frage zu tun?
Leute …
Hallo liebe Community,
Hallo lieber Fragesteller
wenn im Arbeitsvertrag das Urlaubs und Weihnachtsgeld
festgeschrieben sind, habe ich im Kündigungsjahr dann
Anteilsmäßigen Anspruch auf dieses?
Hättest Du die Vorschaltseite auch mal gelesen bevor Du den Inhalt als verstanden bestätigt hättest, würdest Du auch eine Antwort bekommen, die nicht totaler Bullshit ist - wie bereits geschehen.
So darf man Dir halt nicht antworten, was eigentlich schade ist.
Gruß
Guido