Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Hallo,

ein Bundesangestellter ist seit dem 01.09.08 bis 28.02.09 befristet beim AG eingestellt.

Hat der Angestellte, der nach TVÖD 1722 € brutto/Monat erhält, Anspruch auf Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) in 2008? Wenn ja, in welcher Höhe (brutto und netto). Der Angestellte hat Lohnsteuerklasse I und einen KV-Beitragssatz von 12,9. Er bezahlt keine Kirchensteuer, hat ein Kind, aber keinen Kinderfreibetrag.

Welche Gesetzesgrundlage ist hierfür maßgebend?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

ein Bundesangestellter ist seit dem 01.09.08 bis 28.02.09
befristet beim AG eingestellt.

Hat der Angestellte, der nach TVÖD 1722 € brutto/Monat erhält,
Anspruch auf Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) in 2008? Wenn ja,
in welcher Höhe (brutto und netto). Der Angestellte hat
Lohnsteuerklasse I und einen KV-Beitragssatz von 12,9. Er
bezahlt keine Kirchensteuer, hat ein Kind, aber keinen
Kinderfreibetrag.

Welche Gesetzesgrundlage ist hierfür maßgebend?

Hallöchen…

Soweit ich mich erinnern kann werden Sonderzahlungen nur dann geleistet wenn bis April des darauffolgenden Jahres beschäftigt ist, ansonsten ist eine Rückzahlung erforderlich…
Zudem ist doch Weihnachtsgeld keine Pflichtzahlung vom ARbeitgeber… Das macht der doch freiwillig… Oder seh ich das falsch?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund-west/jah…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Hat der Angestellte, der nach TVÖD 1722 € brutto/Monat erhält,
Anspruch auf Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) in 2008?

Siehe http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1179558/Internet/C… (§ 20)

Wenn ja,
in welcher Höhe (brutto und netto).

Steht im TVÖD (sieh obiger link)

Der Angestellte hat
Lohnsteuerklasse I und einen KV-Beitragssatz von 12,9. Er
bezahlt keine Kirchensteuer, hat ein Kind, aber keinen
Kinderfreibetrag.

-> http://www.nettolohn.de/

Welche Gesetzesgrundlage ist hierfür maßgebend?

Gar keine. Ein Tarifvertrag ist kein Gesetz.

MfG

Hallo,

Soweit ich mich erinnern kann werden Sonderzahlungen nur dann
geleistet wenn bis April des darauffolgenden Jahres
beschäftigt ist, ansonsten ist eine Rückzahlung
erforderlich…

Kommt drauf an, was vereinbart ist.

Zudem ist doch Weihnachtsgeld keine Pflichtzahlung vom
ARbeitgeber… Das macht der doch freiwillig… Oder seh ich
das falsch?

Insofern ein Tarifvertrag gilt, hat der AG keine Wahl. Da im ÖD auf jeden Fall einer der Tarifverträge gilt, kann also dort von ‚‚freiwillig‘‘ nicht die Rede sein.

MfG

Kleiner Gratistipp zur besseren Lesbarkeit der Beiträge: Vom Vorposter nur die Teile des Textes stehen lassen, die man als Zitat wirklich braucht.