Hallo, mal angenommen jemanden wird zum 31.11. gekündigt und damit auch der letzte Arbeitstag. Hat derjenige wenigstens anteilmäßig Anspruch auf Weihnachtsgeld? Im Arbeitsvertrag ist festgelegt das das Weihnachtsgeld gezahlt wird und mit der Novemberabrechnung überwiesen wird.
VG Uwe
Servus,
jetzt wäre es noch hübsch zu wissen, ob zum Thema Weihnachtsgeld im einzelnen noch mehr festgelegt ist, z.B. Bindung an eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit nach dem Monat, in dem es bezahlt wird oder schlicht Bindung an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Zahlung.
Schöne Grüße
MM
Hallo, m.E. ist das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag als fester Teil des Lohns festgesetzt.
Ich war jezte 7 Jahre in der Firma und hatte Anspruch auf 300eu.
Hier mal ein Auszug aus meinen Arbeitsvertrag:
http://www.imgbox.de/users/public/images/1MxIwW58BE.jpg
Servus,
es fehlen die Bestimmungen im Manteltarifvertrag, auf die dort Bezug genommen wird, und der auf Seite 3 anschließende Text.
Schöne Grüße
MM
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2014/druckv…eite 39
Da steht das man nur Anspruch hat wenn man zum Auszahlungszeitpunkt noch nicht gekündigt wurde. Auszahlungszeitpunkt war immer Mitte November und gekündigt wurde zum 30.11.
Hi!
Auszahlungszeitpunkt war immer Mitte November und gekündigt
wurde zum 30.11.
Wichtig ist nicht, das „ZUM“ sondern das „WANN“.
Wenn das Arbeitsverhältnis am Tag der Auszahlung bereits gekündigt war (zum 30.11. zum Beispiel), dass bestand kein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mehr.
Gruß
Guido
‚Halteklausel‘ gibt es auch noch…
Hallo,
… im TV mit Rückzahlungsverpflichtung, nämlich im § 8 mit Stichtag 31.03.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo!
„Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres
aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden,
haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies
gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten Kündigung
durch den Arbeitgeber .“
Und deshalb wäre es doch nicht sehr sinnvoll, wenn man erst auszahlt und es anschließend von Dir zurückfordert, oder ?
MfG
duck313
Hi,
so weit habe ich gar nicht erst gelesen
Vg
Guido