Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Stellenwechsel?

Guten Tag,

ich habe eine Frag zum „Weihnachtsgeld“: Ein Arbeitgeber hat sein letztes (befristetes) Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (Land) per Aufhebungsvertag zum 31.10.2009 beendet und sein derzeitiges (unbefristetes; Bund) zum 01.11.2009 aufgenommen.
Die Sonderzahlung ist ja im § 20 TVÖD geregelt. Und da heißt es im Abschnitt 4: „Der Anspruch … vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.“ Meine Frage: Hat der Arbeitnehmer nun Anspruch auf volles Weihnachtsgeld? Er hatte ja im Prinzip ununterbrochen Anspruch auf Entgelt - zwar nicht vom selben Arbeitgeber, aber doch im selben Tarifvertrag.

Hallo,

wenn sie bei einem und dem selben arbeitgeber sind müssten sie das volle Geld, aber ich bin nicht sicher wie sich das verhält Bund und Land, weil da ja ein wechsel ist. Anspruch auf Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) hat der beschäftigte der am 01.11. eingetsellt ist dem zu folge nur für die Monate November und Dezember.

Leider bin ich mir hier nicht ganz so sicher.
Angeben ohne Gewähr.

Viel erfolg und eine schöne Weihnachtszeit

Leider nein, außer die Zeiten vom alten AG werden anerkannt und es werden volle 12/12 Sonderzuwendung gezahlt! Ein wechsel der Ag ist im TVöD nicht immer von Vorteil, die Zahlung der Sonderzuwendung ist dabei ein grßer Nachteil!