Guten Tag,
ich habe eine Frag zum „Weihnachtsgeld“: Ein Arbeitgeber hat sein letztes (befristetes) Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (Land) per Aufhebungsvertag zum 31.10.2009 beendet und sein derzeitiges (unbefristetes; Bund) zum 01.11.2009 aufgenommen.
Die Sonderzahlung ist ja im § 20 TVÖD geregelt. Und da heißt es im Abschnitt 4: „Der Anspruch … vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.“ Meine Frage: Hat der Arbeitnehmer nun Anspruch auf volles Weihnachtsgeld? Er hatte ja im Prinzip ununterbrochen Anspruch auf Entgelt - zwar nicht vom selben Arbeitgeber, aber doch im selben Tarifvertrag.