Hallo liebe www-Gemeinde.
Ich bin leider mit google und Co nicht fündig geworden.
Ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 03.05.2010 bei meinem neuen Arbeitgeber im Einzelhandel in Baden Württemberg tätig. Im Vertrag steht dass die Grundlage für Weihnachts und Urlaubsgeld die einschlägigen Tarifbestimmungen sind.
Nun hat mir mein AG dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bezahlt mit der Begründung „erst ab 12 Monaten Betriebszugehörigkeit“.
Ist dies rechtens ?
Und wenn nein habt Ihr etwas auf das ich mich berufen kann ?
Habe diesbezüglich im Web weder Tarifvertrag noch Manteltarifvertrag gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen 2. Advent
Sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen da ich keine Angestellten habe und selber nur freiberuflich arbeite. Mit Tarifverträgen kenne ich mich nicht aus.
Viele Grüße,
Jessica
Hallo,
ich weiß nur, das man laut Tarifvertrag einen anteiligen Anspruch hat. Also geteelt durch 12 x dieMonate, welche sie garbeitet haben.
Aber es hat sich Vieles geändert und nur der Einzelhandelverband kann Ihnen da wirklich die z. Zt. geltenden Bedingungen nennen.
Ich wünsche Ihenn viel ERfolg und auch eine schöne Adventszeit.
Gruß Astrid Ahaus
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Hallöchen…
also mich betrifft es dieses Jahr genauso ^^
Was in deinen Vertrag drin steht heißt auf gut Deutsch, sie können zahlen müssen aber nicht… Das es bei dir auch erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit gezahlt wird, ist rechtens. Weihnachtsgeld muss nicht gezahlt werden. Tarifvertrag hin oder her. Es bleibt eine freiwillige Basis. Du könntest natürlich nachfragen wie es mit einen anteilmäßigen Weihnachtsgeld aussieht, das wird dann auf die Monate angerechnet der Betriebszugehörigkeit. Wenn aber gleich gesagt wird, dass nach ein Jahr gezahlt wird, sehe ich da kaum Chancen. Wer aber nicht nachfragt, bekommt auch Nichts.
Wenn man es hinnimmt, lässt der Betrieb es gern unter den Tisch fallen und reagiert einfach weiter nicht. Deswegen frag einfach nach. Vielleicht bekommst du wenigstens einen Gutschein.
MfG Jennifer
also wie sie ja wissen ist die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Ag´s.
Ich kann Ihnen nur sagen dass ich nichts mit diesem Satz anfangen kann „Im Vertrag steht dass die Grundlage für Weihnachts und Urlaubsgeld die einschlägigen Tarifbestimmungen sind“.
Wenn im Vertrag steht dass Ihnen diese Leistungen zu stehen, dann sollten sie zu mindest Anteilmäßig die Leistung bekommen, da sie ja nicht das Ganze Jahr bei dem AG beschäftigt gewesen sind. Aber der Betrieb kann natürlich auch sagen erst nach 12 Monaten, dies muss dann aber Vertrag stehen oder zu mindest darauf verwiesen werden.
Hoffe konnte Ihnen behilflich sein
Mfg Fatih
wenn das so im Arbeitsvertrag vereinbart ist, gibt es das erst nach 12 Monaten, war bei mir auch so.