Anspruch auf Weihnachtsgeld Einzelhandel

Hallo liebe www-Gemeinde.

google und co konnte nicht helfen zu dieser frage.

angenommen es arbeitet jemand seit 03.05.2010 bei seinem neuen Arbeitgeber im Einzelhandel in Baden Württemberg. In seinem Vertrag steht dass die Grundlage für Weihnachts und Urlaubsgeld die einschlägigen Tarifbestimmungen sind.
Nun hat dieser AG dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bezahlt mit der Begründung „erst ab 12 Monaten Betriebszugehörigkeit“.
Ist dies rechtens ?
Und wenn nein hat jemand etwas auf das ich mich berufen kann ?
Habe diesbezüglich im Web weder Tarifvertrag noch Manteltarifvertrag gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen 2. Advent

Hallo,
meines Wissens ist die Zahlung von Weihnachtsgeld eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung seitens des AG.
Lediglich wenn über mehrere Jahre Weihnachtsgeld gezahlt wird ohne den Hinweis, das diese Zahlung freiwillig ist erwirkt sich eine Zahlungsanspruch seitens des Arbeitnehmers.

Insofern denke ich mal das es rechtens ist.

LG zurück und auch einen schönen 2.Advent

Guten Morgen,
die jeweils gültigen Tarifverträge können sich leider von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Deshalb würde es auch wenig nützen, wenn Du einen im Web finden würdest, Du wüsstest ja nicht, ob er aktuell ist und für Dein Bundesland gilt.
Am einfachsten müsste es sein, bei Deiner Gewerkschaft nachzufragen, ob die wissen, welcher gerade für Dich gilt. Und, ob sie dir die entsprechende Passage kopieren könnten.
Viel Glück!

Hallo liebe www-Gemeinde.

angenommen es arbeitet jemand seit 03.05.2010 bei seinem neuen
Arbeitgeber im Einzelhandel in Baden Württemberg. In seinem
Vertrag steht dass die Grundlage für Weihnachts und
Urlaubsgeld die einschlägigen Tarifbestimmungen sind.
Nun hat dieser AG dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bezahlt mit
der Begründung „erst ab 12 Monaten Betriebszugehörigkeit“.
Ist dies rechtens ?