Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit?

Wunderschönen Guten Morgen,

Frage lautet:

Hat man Anrecht auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit/Mutterschutz?
für die letzten 2 Jahre?

Ausbildung wurde im Betrieb gemacht , ab 2002 -die Ausbildungsjahre werden als Betriebsangehörigkeit angerechnet.

Wenn man seit November 2007 in den Mutterschutz gegangen ist und das ganze Jahr auch in der Schwangerschaft ohne weitere Probleme gearbeitet hat. Im Dezeber wurde dennoch kein Weihnachtsgeld ausbezahlt, Urlaubsgeld schon im Jahr 2007.

Seit 2002 bekam man Weihnachtsgeld .

Fazit: Betriebsangehörigkeit bis Heute
Seit 2002 immer Weihnachtsgeld bekommen.
11.2007 in der Mutterschutzgegangen dennoch im Dezember kein Weihnachtsgled bekommen.

Ist das REchtens??

Wenn es um Sonderzuwendungen geht, steht folgendes im Arbeitsvertrag:

1.Die Arbeitgeberin kann dem Arbeitnehmer Sonderzuwendungen oder Prämien gewähren.Die Sonderzuwendungen sind freiwillig und begründen auch nach wiederholter Zahlung keinen Rechtsanspruch.
2. Arbeitnehmer die im laufe eines Kaldenderjahres eintreten, erhalten je vollen Kalendermonat eine anteilige Zuwendung.
3.Die Zahlung einer Zuwendung ist auscgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlnug beendet, gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag vereibart ist.
4. Die ZAhlung von Sonderzuwendungen und deren Höhe wird von der Arbeitgeberin jährlich neu festgelegt.

Im Vorraus BEsten DANk!!

Hallo

Meines Erachtens besteht den Angaben zufolge der Anspruch auf die Sonderzuwendung, sofern eine vertragliche Ausschlussfrist ihn nicht hat bereits vor der Verjährung verfallen lassen oder das Berufen auf die Frewilligkeit wirksam vor dem Zeitpunkt der üblichen Auszahlung vom AG erklärt wurde.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ursprünglich war die Ausnahme von Müttern, die am Stichtag der Zahlung in Elternzeit waren, auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Kürzungsklausel für diesen Fall kein Problem.

http://lexetius.com/2000,4498

Mittlerweile scheint die Rechtsprechung das differenzierter zu sehen.

http://lexetius.com/2008,3921

Da aber für mich die beiden Entscheidungen im Widerspruch stehen, das BAG aber meint, das sei nicht der Fall, bin ich raus.

VG
EK