Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Kündigung ?

Hallo Leute ,
habe eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.11.02 bekommen , bin seid 01.05.01 in der Firma beschäftigt gewesen und habe letztes Jahr anteilig für Mai bis Dezember Weihnachtsgeld erhalten ( also 2/3 von gesamt bei 50% von Brutto ) ! Ich weiß das die anderen Kollegen dieses Jahr auch WG erhalten haben . Steht mir dann nicht auch anteilig von Januar bis November WG zu ?

Ich danke schon mal für Antworten !!!

MFG savage

eher nein
Hallo,

schau mal in Deinen Arbeitsvertrag bzw. Betriebsmitteilungen bzgl. des Weihnachtsgeldes, nicht zu vergessen den Tarifvertrag. Normalerweise steht da eine Frist drin, wie lange man noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muß, um das WN-Geld zu bekommen.

Daß Du Weihnachtsgeld bekommst, wenn Dein Arbeitsverhältnis schon gekündigt ist, wäre absolut unwahrscheinlich und ungewöhnlich.

Deine Chance sind m.E. mehr als schlecht, sorry.

Gruß
Christian

Hallo,
für Weihnachtsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Du mußt in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nachsehen.

Grüße Michael

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