nehmt mal an, dass Frau X. am 01.12.2014 einen Aushilfsjob auf 450 Euro- Basis begonnen hat . Ab 01.09.2016 wandelt sich dieser Job in eine 50,2 % Stelle um. Es ist das gleiche Unternehmen bzw. jetzt halt aber ein Teilzeitvertrag im öffentlichen Dienst . Steht Frau X. Weihnachtsgeld zu? Wenn ja ab September anteilig? Kann man das irgendwo berechnen ?
Und schon dann bestand Anspruch auf Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld wenn das im Betrieb üblich oder im Tarifvertrag so geregelt war.
Und was soll sich bei nunmehriger Teilzeitanstellung ändern .
Es mag Dich überraschen, aber es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Minijobs auf Stundenbasis abgerechnet werden und der Stundensatz das umgerechnete Weihnachtsgeld bereits enthält.