eine Freundin erzählte mir, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbildung haben, will heißen, dass der Arbeitgeber dem AN Weiterbildungen anbieten bzw. bezahlen muss. Leider konnte sie mir nicht sagen, wie das entsprechende Gesetz heißt.
Ist da etwas Wahres dran? Und wenn, unter welchen Bedingungen? (Der Anspruch soll unabhängig Anspruch auf Bildungsurlaub sein)
mit gesetzlichen Ansprüchen ist das so eine Sache: Klagt man sie ein, hat man gewonnen und meist zugleich verloren.
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, dem an Ihrer Arbeitskraft liegt - dem Sie lieb und teuer sind, dann wird er Sie mit Weiterbildung überschütten. Statt dass Sie über Gesetze und Ansprüche nachdenken, empfehle ich Ihnen, sich langsam nach einem neuen Arbeitgeber umzuschauen. … Am besten nach einem, der Sie gleich bei der Einstellung fragt, ob Sie auch bereit wären, sich weiterzubilden.
Herzliche Grüße
Sven Reinhardt
eine Freundin erzählte mir, dass Arbeitnehmer Anspruch auf
Weiterbildung haben, will heißen, dass der Arbeitgeber dem AN
Weiterbildungen anbieten bzw. bezahlen muss. Leider konnte sie
mir nicht sagen, wie das entsprechende Gesetz heißt.
Ist da etwas Wahres dran? Und wenn, unter welchen Bedingungen?
(Der Anspruch soll unabhängig Anspruch auf Bildungsurlaub
sein)
vielen Dank für die Einschätzung, so sehe ich das ja auch. Aber wenn es so einfach wäre, dann hätte wohl jeder schon längst zu seinem Wunsch-Arbeitgeber gewechselt. Bis zur Klage möchte ich es ja gar nicht kommen lassen. Mich würde nur interessieren, ob es diesen Anspruch gibt (lt. welchem Gesetz/Verordnung/Tarif/…) und ob es z.B. reicht, Englischkurse (z.B.) anzubieten um dem Genüge zu tun.
Hintergrund ist, dass ich eine recht kostspielige Weiterbildung plane und bei dem nächsten Zielgespräch fragen wollte, ob es eine Unterstützung geben könnte, zu welchen Bedingungen usw. Dafür hätte ich einfach gern ein wenig Hintergrundwissen in petto. Vielleicht ist es mir sogar lieber, alle Kosten alleine zu tragen, aber wie gesagt, ich möchte die Möglichkeiten kennen.
So, das war jetzt ganz schön viel, ich hoffe, es ist ein wenig klarer geworden, worum es mir geht.
einen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer kenne ich nicht. In einigen Branchen gibt es einen solchen Anspruch, wenn es z.B. um die Einhaltung von Sicherheitsstandards geht. Hier sind die Gesetzlichkeiten der Berufsgenossenschafte zu beachten. Auch in manchen Tarifverträgen steht solch ein Anspruch - wird jedoch oftmals überbewertet. Die Macht der Arbeitnehmervertretung wird allgemein weit überschätzt.
Ansonnsten bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als höflich zu fragen. Sie können es auch mit Überzeugung probieren…
… oder Sie nutzen alternativ die privat initiierte Weiterbildung. Bildungsurlaub steht Ihnen nur tariflich gebunden zu und wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Fernschulen sind eine sehr gute Alternative. Unter uns gesagt ist die private Weiterbildung die effizienteste effektivste Methode. Betriebliche Weiterbildungs-Pflichtveranstaltungen sind sehr oft ineffektiv. Das liegt nicht unbedingt an der Art, wie solche Veranstaltungen durchgeführt werden, sondern vielmehr daran, mit welcher Motivation Weiterbildung in dem Unternehmen gepflegt wird - ob es zur gelebten Betriebskultur gehört oder nicht.
Herzliche Grüße
Sven Reinhardt
vielen Dank für die Einschätzung, so sehe ich das ja auch.
Aber wenn es so einfach wäre, dann hätte wohl jeder schon
längst zu seinem Wunsch-Arbeitgeber gewechselt. Bis zur Klage
möchte ich es ja gar nicht kommen lassen. Mich würde nur
interessieren, ob es diesen Anspruch gibt (lt. welchem
Gesetz/Verordnung/Tarif/…) und ob es z.B. reicht,
Englischkurse (z.B.) anzubieten um dem Genüge zu tun.
Hintergrund ist, dass ich eine recht kostspielige
Weiterbildung plane und bei dem nächsten Zielgespräch fragen
wollte, ob es eine Unterstützung geben könnte, zu welchen
Bedingungen usw. Dafür hätte ich einfach gern ein wenig
Hintergrundwissen in petto. Vielleicht ist es mir sogar
lieber, alle Kosten alleine zu tragen, aber wie gesagt, ich
möchte die Möglichkeiten kennen.
So, das war jetzt ganz schön viel, ich hoffe, es ist ein wenig
klarer geworden, worum es mir geht.
eine Freundin erzählte mir, dass Arbeitnehmer Anspruch auf
Weiterbildung haben, will heißen, dass der Arbeitgeber dem AN
Weiterbildungen anbieten bzw. bezahlen muss. Leider konnte sie
mir nicht sagen, wie das entsprechende Gesetz heißt.
Kein Wunder - dieses Gesetz gibt es nämlich nicht (außer für spezielle Fälle wie Sicherheitsfachkräfte etc.).
Ist da etwas Wahres dran? Und wenn, unter welchen Bedingungen?
Was es gibt, sind Tarifverträge (z.B. Metall Nordwürttemberg), in denen ein Anspruch auf Weiterbildung formuliert ist.
vielen Dank für Eure Erklärungen. Ich habe, wie gesagt, ohnehin vor, den Kurs zu machen, ob nun mit Unterstützung oder ohne. Aber jetzt weiß ich, woran ich bin.