hat ein Mieter Anspruch auf warmes Wasser, bzw. wie warm sollte es dann sein?
Das Warmwasser wird über die zentrale Gasheizung mit erwärmt, ist bei vollaufgedrehtem Heißwasserhahn aber nur lauwarm (besonders im Winter),zu bestimmten Zeiten.
Bezahlen muß man aber immer,(eigener warmwasserzähler), egal ob aus dem Heißwasserhahn kaltes oder warmes Wasser kommt.
Kann man eine gewisse Temperatur des Heißwassers verlangen, bzw. steht einem Mieter das zu?
hat ein Mieter Anspruch auf warmes Wasser, bzw. wie warm
sollte es dann sein?
ja, hat er. 40-50°C 24/7
Abweichungen stellen einen Mangel dar und der Mieter hat einen Anspruch auf Beseitigung und geg. Mietminderung bis zur Behebung(immer mit fachlichem Beistand durchsetzen).
Siehe dazu: http://www.mieterbund.de/1135.html
Das letztgenannte Urteil bestätigt Maja, bei 40 ° C gibt es noch keine Ansprüche.
Lauwarm kann sich durchaus in dem Bereich 40 °C bewegen, von daher nachmessen.
Offenbar wird bisher nur zu bestimmten „starken“ Zeiten der Boiler aufgeheizt. Stellt man die Regelung um, wird das natürlich die Energiekosten erheblich erhöhen. Aber lauwarm duschen ist ja nun auch nicht das Wahre.