Anspruch auf Witwenrente?

Hallo zusammen,

Besteht bei diesem Sachverhalt ein Anspruch auf Witwenrente?

Ein Paar lebt seit 25 Jahren in „wilder Ehe“, nun ist der Mann nach schwerer Krankheit verstorben, seine Freu hat ihn die letzten Jahre gefplegt. Ein Antrag auf Witwenrente wurde abgelehnt, da der Mann trotz langer Trennungszeit immer noch mit seiner Exfrau verheiratet war - Kontakt gab es nicht mehr, die Ehe wurde eben nur nicht geschieden und beide lebten in neuer Partnerschaft.
Diese Person bekommt jetzt Witwenrente aufgezahlt, seine letzte Lebensgefährtin nicht.

Nach dem super deutschen Rechtssystem zu Recht, nicht wahr!? Oder gibt es eine Lücke?

Vielen Dank für Antworten.

Hallo,

Nach dem super deutschen Rechtssystem zu Recht, nicht wahr!?
Oder gibt es eine Lücke?

Jein. Die Rente der Rentenversicherung gibt es selbstverständlich nur für den überlebenen Ehegatten. Das weiß jeder. Und wenn das jeder weiß aber keine entsprechenden Vorkehrungen trifft (Scheidung und neue Heirat), dann darf man sich selbst an den Kopf fassen und nicht auf die allbekannten Regeln schimpfen. Der „wilde Ehegatte“ hätte dann wenigstens seiner „wilden“ Ehefrau auf anderem Wege etwas hinterlassen können. Stichworte wären hier vielleicht Erbschaft oder Lebenversicherung.

Grüße

Witwe/r kann nur werden wer mit dem Verstorbenen verheiratet war, folglich gibt es auch nur dann einen Anspruch auf Witwen/r-Rente die wie der Name schon sagt für Witwe/r ist.

Wikipedia sagt dazu:
Verwitwet ist neben ledig, verheiratet und geschieden einer der vier weltweit üblichen Familienstände. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber auf andere Lebensgemeinschaften.

Die Witwe ist vermutlich auch noch (Mit)erbin oder hat Anspruch auf ihr Pflichtteil sollte es ein Testament geben welches sie enterbt.

Krümelchen

Hallo,

man kann nicht auf das Rechtssystem schimpfen, wenn man altbekannte Tatsachen ignoriert und nicht die neuen Sachverhalte durch Scheidung und Wiederheirat sanktioniert.

Sorry

Barmer