Anspruch auf Witwenrente Jahrgang 1968

Guten Morgen
diese Frage bezieht sich auf die Witwenrente.
Beide 42 Jahre alt, leben seit 20 Jahren ohne Trauschein zusammen. Diese haben 2 gemeinsame Kinder ,9 und 20 Jahre alt.
Wenn die Eltern jetzt heiraten würden, hätten diese dann überhaupt noch einen Anspruch auf Witwenrente in dem Jahrgang 1968 und wie lange müßten diese dann verheiratet sein um welche zu bekommen?

Vielen Dank im Vorraus
Ronja

Wenn die Eltern jetzt heiraten würden, hätten diese dann
überhaupt noch einen Anspruch auf Witwenrente in dem Jahrgang 1968

Sie erwerben durch die Heirat eine Hinterbliebenenversorgung in der GRV, aber bitte was ist „Witwenrente in dem Jahrgang 1968“ ?

und wie lange müßten diese dann verheiratet sein um welche zu bekommen?

Ich meine die Ehe müßte zwei Jahre bestehen, bevor tatsächlich eine Hinterbliebenenrente an den Rhegatten ausgezahlt wird.

Hallo Ronja,

Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (§ 46 Abs. 2a SGB VI)

Wenn die Ehe länger als ein Jahr gedauert hat, ist es also kein Problem.

Hat die Ehe weniger als ein Jahr gedauert, könnten die gemeinsamen 2 Kinder „besondere Umstände“ darstellen.
Dies ist dann aber eine Einzelfallentscheidung die so pauschal hier nicht beantwortet werden kann.

Gruß von TrixiMaus

http://www.renten-fakten.de/witwenrente
Hi, nachlesen, da stehen die Fakten ab wann, nach der Eheschliessung, der Rentenanspruch besteht.
MfG ramses90