Anspruch auf Witwenrente

Hallo an Alle!
Wie lange muss man verheiratet sein, um Anspruch auf gegenseitige Hinterbliebenenversorgung (Witwen/Witwer-Rente) zu haben.
Wann spricht man von Vermutung einer Versorgungsehe?
Danke für Eure Antworten.
Gruss von Rita

was hast du gegen goggle?
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ann

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Hi Ann,
danke für den Hinweis. Muss wohl spezieller fragen. :
Rente weg bei Wiederheirat, ok. Bei Scheidung der neuen Ehe tritt vormalige Rentenzahlung wieder in Kraft, ok. Was ist bei Tod des neuen Ehepartners? Wenn von dort keine Rentenzahlung zu erwarten ist, gibt es dann auch die „alte“ Rente wieder? Oder ist man dann ohne Einkommen.
Gruß Rita