Anspruch auf Wohngeld?

Hallo Ihr,
ich kann mir denken diese Fragen hört ihr öfters aber ich bin da wirklich etwas überfragt weil ich bisher mit Sozialleistungen an sich nichts zutun habe.
Wir sind ein 4- Personenhaushalt bei dem lediglich ich Verdiener bin. Meine Frau bezieht lediglich Elterngeld in Höhe von 375 Euro. Das allerdings März das letzte mal bezahlt wird…Wir bekommen halt noch für unsere beiden Kinder ( 10 Monate & 2,5 Jahre) Kindergeld.
Mein Einkommen beträgt: 1550 € / brutto
Miete kalt: 490 €
Heizkosten: 70 €
übrige Nebenkosten: 60 €
die Mietenstufe für meinen Wohort: 2

Ich habe schon mal in so einen Wohngeldberechner die Daten eingegeben da kam was um die 250 € monatlich raus.
Kann das so stimmen oder ist das weit weg von der Realität?

Über konstruktive Antworten würde ich mich freuen.

Hallo dataan,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir keine konkrete Antwort darauf geben,
bin da nicht 100 %ig sicher und möchte nichts Falsches sagen. Wo liegt aber Dein Problem? Warum füllst Du nicht einfach den Antrag aus - dann weißt Du endlich richtig Bescheid.
Wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Herzliche Grüße
Puddelchen

Das kann man so genau nicht sagen. In den Wohngeldrechnern werden in der Regel nicht die Nebenkosten berücksichtigt. So rate ich Ihnen, gehen Sie zu der für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Wohngeldstelle und stellen Sie schnellstmöglich einen Wohngeldantrag. Sie werden folgende Unterlagen benötigen: Einkommensnachweis (zum Wohngeldantrag gibt es ein Formular, das Sie beim Arbeitgeber ausfüllen lassen sollten), den Mietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweis über das Kindergeld (Kontoauszug, auf dem das eingehende Kindergeld aufgeführt ist), die letzten drei bezahlten Mieten (auch durch Kontoauszug nachzuweisen), den Elterngeldnachweis (dort steht auch, wann das letztmals bezahlt wird). Zinsgutschriften sind auch als Einkommen nachzuweisen. Sollte Ihre Frau wieder in ihren früheren Beruf einsteigen, muss auch dieses Einkommen nachgewiesen werden. Für die Übernahme der Kindergarten- oder Kinderkrippe-Beiträge kann beim Sozialamt Ihrer Stadt/Gemeinde ebenfalls ein Antrag gestellt werden.
Alles Gute!

hallo

also die wohngeldrechner im internet sind nicht zu 100% genau ,da dort einige sachen nicht berücksichtigt werden . wohngeld ist nur ein zuschuss und deckt nie die komplette miete ab .anspruch hättet ihr aber,

ihr braucht den hauptantrag für wohngeld , mietvertrag ,vermieterbescheinigung (vom vermieter auszufüllen), nebenkostenabrechnung, arbeitgeberbescheinigung (vom arbeitgeber auszufüllen ) lohnabrechnungen von dez-jetzt ) du solltest dir diese unterlagen alle besorgen -den fehlt etwas zögert es die bewilligung unnötig herraus … die antragsvordrucke kannst du dir aus dem internet ausdrucken …oder beim amt persönlich abholen .

gruss nancy

der begriff mietstufe ist mir unbekannt… aber grob geschätzt kommt das hin.

Hallo, leider kenne ich mich im Wohngeldgesetz nicht aus und kann so den errechneten Betrag nicht bestätigen. Aber eine Antragstellung hilft immer weiter…

Hallo,sofern Sie alle Daten korrekt in den Wohngeldrechner eingegeben haben, könnte das so etwa stimmen, der Wert ist aber eher als Anhaltspunkt gemeint, ob man den Antrag stellen sollte oder ob ein Wohngeld-Bescheid möglicherweise nicht korrekt ist.Ergänzend könntet ihr bei der zuständigen Kindergeldkasse noch Kinderzuschlag beantragen und über die „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ einige Kosten abfedern, z.B. die Essensverpflegung im Kindergarten.

Hallo Ihr,
ich kann mir denken diese Fragen hört ihr öfters aber ich bin
da wirklich etwas überfragt weil ich bisher mit
Sozialleistungen an sich nichts zutun habe.
Wir sind ein 4- Personenhaushalt bei dem lediglich ich
Verdiener bin. Meine Frau bezieht lediglich Elterngeld in Höhe
von 375 Euro. Das allerdigs März das letzte mal bezahlt
wird…Wir bekommen halt noch für unsere beiden Kinder ( 10
Monate & 2,5 Jahre) Kindergeld.
Mein Einkommen beträgt: 1550 € / brutto
Miete kalt: 490 €
Heizkosten: 70 €
übrige Nebenkosten: 60 €
die Mietenstufe für meinen Wohort: 2

Ich habe schon mal in so einen Wohngeldberechner die Daten
eingegeben da kam was um die 250 € monatlich raus.
Kann das so stimmen oder ist das weit weg von der Realität?

Über konstruktive Antworten würde ich mich freuen.

Hallo,

dies ist eine Frage im Wohngeldrecht bzw. eine Frage der Grundsicherung. Hier kann ich nicht mit der genügenden Präzision helfen. Frage bitte einen anderen Experten.

Gruß crickelcrackel

Sorry, dass ich so spät antworte. Aber ich kenn mich da eher im „Alleinerzieh.-Bereich“ aus.