Anspruch auf Wohngeld etc

Hallo,

tut mir leid wenn ich jetzt gegen irgendetwas verstosse indem ich in der Ich-Form schreibe aber so kann ich es halt am besten beschreiben.

Bin mir auch sicher, dass dies schon öfters gefragt wurde aber ich denke mal nicht dass jemand exakt die gleiche Situation hatte wie ich und die meisten Fragen sind schon älter (ändert sich ja ständig was an rechten etc)

Es geht darum, dass ich ein 20-jähriger Azubi bin (2. von 3 1/2 Lehrjahren) mit einem Nettoverdienst von 460€.

Ich wohne noch bei meinen Eltern, besitze ein Auto und ein Handyvertrag.
Meine Freundin (18 Jahre alt) hat keine abgeschlossene Berufsausbildung und geht einer Nebentätigkeit nach (450€ im Monat).

Mit meinen Eltern komme ich gut klar aber meine Freundin und ich möchten nun nach 4 Jahren Beziehung auch zusammen ziehen, da meine und ihre Eltern es langsam nervt, dass wir ständig nur zusammenhängen und sie nicht mehr viel Zeit ohne Besuch haben (was ich auch verstehen kann).

Ich will nicht als schmarotzer oder so darstehen aber ich habe auch schonmal gehört, dass man Hilfe bekommt wenn man eine eigene Wohnung beziehen möchte.

Meine Frage währe jetzt:

Gibt es Hilfe, wenn man zuhause „eigentlich“ kein Stress hat?
Gibt es Hilfe, wenn man mit der Frendin zusammen zieht?
Welche Hilfen, Gelder etc kann ich verlangen?
An wen müsste ich mich diesbezüglich wenden (Familienkasse, Arbeitsamt, Arge…) ?

Ich hoffe ich verstosse gegen keine FAQs oder sonstiges und ich hoffe auch auf hilfreiche Antworten.

Vielen Dank im Voraus

Bis zum Ende der ersten Ausbildung bleiben die Eltern unterhaltspflichtig. Du müsstest also an diese herantreten und fragen, ob sie dich bezuschussen würden. Zudem müssten sie in diesem Fall für dich den Mietvertrag unterschreiben oder aber für dich bürgen. Der Vermieter möchte nämlich solvente Mieter (Regelmäßiges Einkommen, z.B. Arbeitsvertrag nach Ende der Probezeit oder Rente). Da deine Eltern vermutlich wie die meisten Eltern reagieren werden (verständlich), bleibt dir nur, das Ende deiner Ausbildung abzuwarten und dann eine Wohnung zu suchen.

Hallo, versuch dein Glück bei den Ämtern, die du angegeben hast. Evtl. haben die auch einen Rat für dich. Ein Anwalt kostet mindestens 40,0 Euro für eine Beratung.
Gruß
Sabine

Hallo, in jeder Stadt gibt es eine Wohngeldstelle, dorthin würde ich mich wenden, persönlich vorsprechen und mich informieren.

Bis zum Ende der ersten Ausbildung bleiben die Eltern
unterhaltspflichtig. Du müsstest also an diese herantreten und
fragen, ob sie dich bezuschussen würden.

Beinhaltet der Begriff unterhaltspflichtig nicht so etwas wie eine Pflicht, so dass man prinzipiell gar nicht fragen muss?

Gruß