Als mein Vater neu geheiratet hat bin ich zu meiner Mutter gezogen… Mein Bruder lebt noch bei meinem Vater. Wir sind ab September beide Azubis:smile:
Da meine Mutter mittlerweile weiter weg ist müssen wir unsere derzeitige Wohnung aufgeben doch zurück zu Papa geht auf keinen Fall!! Unzumutbar!!!
muss mein Vater mir Wohngeld bzw unterhalt zahlen? (da ich ein sehr kleines ausbildungsgehalt habe)
oder würde sich das mit dem unterhalt ausgleichen was meine Mutter dann auch wenn mein Bruder zahlen muss der um einiges mehr an ausbildungsgehalt bekommt…
Bitte dringend um Antwort den Fals mein Vater mich unterstützen muss wird er das nicht freiwillig machen und will mir da schon sicher sein bevor ich zum Anwalt renne und das naher zahle und mir gar nichts gebracht hat:wink:
Ganz liebe grüße
Hallo,
du willst also zur Mutter ziehen? Du kannst auch zum Arbeitsamt gehen und Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, die müsstest du ohne Probleme bekommen. Dieses Geld wird nur in der Ausbildung bezahlt und das Arbeitsamt kontrolliert selber die Eltern (falls die sich da was versprechen).
Dann hast du Ruhe. Da wird auch alles angerechnet an Fahrten zur Arbeitsstätte und Berufsschule.
So kannst du dich auf deine Ausbildung konzentrieren.
Gehe diesen Weg, der ist nicht so voller Steine!
wünsche dir alles Liebe!
Agnes
hallo,
ab den 18. Geb. müssen BEIDE eltern Unterhalt zahlen. Der Azubi Lohn wird voll angerechnet. Könnt auch versuchen wohngeld zu bekommen.
Wenn ich du weißt, was dein vater und deine mutter verdienen,kannst du das googeln
lisa
ich wiess leider nicht ob auch deine mutter nicht die hälfte,wenn sie arbeitet,an unterhalt zahlen muss da du bei keinem von denen wohnst.50%
die gute nachricht ist;solange du ne aubildung machst,studierst usw steht dir unterhalt zu,solange du noch keine 24 jahre alt bist.deutsches gesetz
Hallo,
Deine Eltern schulden dir Unterhalt - auch während deiner Berufsausbildung. Wenn du zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst du dich an deine Eltern wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde, weil deine Eltern zu viel verdienen.
Schau mal auf dieser Seite: www.azubi-azubine.de da findest du alle Antworten auf die Fragen, die mit Wohngeld, Unterhalt und Hilfen für Azubis zu tun haben. Ich drücke dir die Daumen, dass deine Eltern dich freiwillig unterstützen und dass du keinen Anwalt brauchen wirst.
Alles Gute und liebe Grüße, Speedy
Hallo,
während der Erstausbildung im Volljährigenstatus hat der Unterhaltsempfänger keinen „Anspruch“ auf eine eigene Wohnung, wenn ein Elternteil ihm Kost und Logi zur Verfügung stellt. Sprich bietet Dein Vater an, bei ihm wohnen zu können, hat er seine Pflicht damit erfüllt.
Anzumerken sei, dass die zzt. vorgenommen Aufteilung der „Aufwägung“ gesetzlich nicht ganz richtig ist. Wenn sich jedoch die Eltern hierauf geeinigt haben, ist auch das in Ordnung.
Als Volljähriger können Sie einen Abzweigungsantrag zum Kindergeld stellen, welches Sie dann direkt erhalten. Vielleicht ist Ihr Ausbildungsgehalt damit in einer Höhe, wo Sie sich eine kleine eigene Unterkunft leisten können.
LG
Hallo Miriii,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir da auch nicht genau weiter helfen.
Ich denke mal, dass Du auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld hast. Du musst nur zum zuständigen Wohngeldamt gehen und einen Antrag stellen. Sicher bekommst Du auch noch Unterhalt, das wir alles zusammen berechnet. Man müsste genau wissen, was Du verdienst, wieviel Unterhalt Du bekommst und dann wie hoch die Miete ist.
Ich hoffe aber, Du hast noch jemand angeschrieben, der da besser Bescheid weiß.
Ich drücke Dir auf jeden Fall doll die Daumen und wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Ganz liebe Grüße zurück
Puddelchen
Hallo,
wenn du eine eigene Wohnung hast, hast du die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen- bei deinem zuständigen Arbeitsamt, da sind dann Wohngeld, Fahrtkosten, Berufsbekleidung etc. enthalten.
Anspruch auf Kindergeld besteht ebenfalls.
Wenn du bei einem Elternteil wohnen würdest, wäre klar, dass der andere dir gegenüber unterhaltspflichtig wäre, allerdings nur bis zum 27. Lebensjahr.
Frage wäre auch, ob dein Vater überhaupt zahlen könnte, denn er hat auch Anspruch auf eine bestimmte Summe.
Vielleicht hilft dir auch die Düsseldorfer Tabelle?!
LG
Hallo,
es gibt beim Jugendamt eine Beratungsstelle für junge Erwachsene, die in der gleichen oder ähnlichen Situation sind, wie du.
Einfach beim zuständigen Jugendamt anrufen, Situation schildern und um eine Beratung, z.B. was dir zusteht etc. bitten. Die helfen dir dann auch, gegebenenfalls Unterhaltsansprüche gegen deinen Vater durchzusetzen. Da brauchst du selbst keinen Anwalt.
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.
Grüße
Caddy
Dein Vater muß Unterhalt zahlen.Anwalt musst du ach nicht zahlen da du zu wenig verdienst.Gerichtskostenzusschuss
Hallo,
ohne Einkommenszahlen kann man nichts sagen. Ob er aber eine eigene Wohnung unterstützen muss, wage ich sehr zu bezweifeln.
Unterhaltsansprüche von Geschwistern werden nicht gegengerechnet. Jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch.
Anwalt kostet nur 10 Euro, wenn Du Dir vorher bei DEINEM Gericht einen Beratungsschein holst. Rufe dort an und frage, welche Unterlagen Du mitbringen musst.
Gruß