Liebe anfragende Person,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Nov. 2011, dass für Sie Ihre Anfrage auch deshalb noch aktuell ist, weil auf Ihre Anfrage nur ich bisher reagiert habe. Wohngeld wird als Mietzuschuss und nur auf Antrag gezahlt. Die Höhe berechnet sich nach einer recht komplizierten Formel (§ 19 WoGG). Um Ihre Chancen auf Wohngeld realistisch einzuschätzen sind mehr Informationen als die von Ihnen genannten erforderlich. Es gibt gute Gründe, dies hier nicht zu tun. Sie selbst haben aber die Möglichkeit die ungefähre Höhe im Internet mit Hilfe von „Wohngeldrechnern“ zu ermitteln.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch