Anspruch auf Wohnungsbauprämie nachträg. geändert

habe heute Post von meiner Bausparkasse bekommen, dass
das Finanzamt nachträglich den Anspruch auf Wohnungsbauprämie für 2008 von 47€ auf 6€ geändert hat.
Als Änderungsgrund teilte das Finanzamt mit, dass das zu versteuernde Einkommen 2008 unterhalb der Einkommensgrenze von 35800 für Verheiratete liegt. Die Bausparkasse fordert jetzt 41€ zurück.
Ist dies rechtmäßig, bzw. kann ich noch nachträglich Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen und wo kann ich diese beantragen?

Hallo :smile:,

wenn Sie verheiratet sind liegt die Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie bei 51.200 EUR.

Für die Beantragung von Wohnungsbauprämie müssen selbst Einzahlungen geleistet werden. Z.B. wenn die Bausparkasse Ihnen etwas vom Konto zum sparen abbucht oder Sie selbst eine Sonderzahlung leisten.

Wenn Sie unter der Einkommensgrenze von 35.800 EUR liegen können Sie ZUSÄTZLICH noch die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Diese Prämie können Sie NUR auf die vermögenswirksamen Leistungen beantragen die vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Anscheinend haben Sie in 2008 auf dem Wohnungsbauprämienantrag angegeben, dass die gezahlten VL mit für die Wohnungsbauprämie berücksichtigt werden sollen, da sie über 35.800 zu versteuerndes Einkommen liegen.

Jetzt erst prüft das Finanzamt den Anspruch auf die Prämie für 2008.

Wenn Sie also in 2008 unter 35.800,00 EUR liegen dürfen Sie die VL nicht für die Wohnungsbauprämie verwenden und der Betrag wird von der Bausparkasse zurückgefordert.

Sie können also davon ausgehen, dass das rechtens ist.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie in diesem Fall nachträglich über das Finanzamt beantragen. Einfach dort einmal nachfragen.

Wenn Sie jetzt immer noch unter 35.800,00 EUR liegen können Sie wie gesagt beide Prämien beantragen.

Es würde sich also lohnen evtl. außer den VL zusätzlich noch etwas für die Wohnungsbauprämie einzuzahlen.

Das lohnt sich. :o)

Viele Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo MarisaS,

danke für ihre schnelle Antwort. Jetzt ist mir einiges klarer geworden. Werde morgen gleich mal bei meinem Finanzamt nachfragen, ob ich noch die AArbeitnehmersparzulage beantragen kann.

Viele liebe Grüße :smile:

BerndT