Hallo,
ein FÖJ ist gleichzustellen mit einem FSJ.
Ich wohne in Bayern und hier ist die monatliche Vergütung für ein FÖJ: 219€ für Verpflegung, 212€ für Unterkunft und 180€ Taschengeld + Kindergeld (ohne Abzüge: 795€).
In meiner Stadt sind alle Plätze schon besetzt, weshalb ich in einer Einsatzstelle (Entfernung:28km von meinem Wohnort) außerhalb der Stadt arbeiten werde. Ich habe keinen Führerschein und müsste die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Das Problem ist nur, dass da die Verkehrsanbindungen sehr schlecht sind und ich über 2 Stunden nur für die Hinfahrt brauchen würde. So habe ich mich entschieden in der Nähe des Arbeitsplatzes eine Wohnung zu suchen.
Meine Frage: Hat man Anspruch auf Wohngeld, wenn man ein FÖJ macht, wenn man sich eine Wohnung nehmen muss wegen der Entfernung? Ich muss ja wegziehen, weil es mir unmöglich erscheint jeden Tag nur für Hin-und Rückfahrt knappe 4 Stunden zu opfern. GIbt es hierfür eine Regelung, wenn man aus beruflichen Gründen wegziehen muss? Danke schon mal für Eure Hilfe.
MfG
MIzy