Anspruch auf Wongeld bei FÖJ ?

Hallo,

ein FÖJ ist gleichzustellen mit einem FSJ.
Ich wohne in Bayern und hier ist die monatliche Vergütung für ein FÖJ: 219€ für Verpflegung, 212€ für Unterkunft und 180€ Taschengeld + Kindergeld (ohne Abzüge: 795€).
In meiner Stadt sind alle Plätze schon besetzt, weshalb ich in einer Einsatzstelle (Entfernung:28km von meinem Wohnort) außerhalb der Stadt arbeiten werde. Ich habe keinen Führerschein und müsste die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Das Problem ist nur, dass da die Verkehrsanbindungen sehr schlecht sind und ich über 2 Stunden nur für die Hinfahrt brauchen würde. So habe ich mich entschieden in der Nähe des Arbeitsplatzes eine Wohnung zu suchen.
Meine Frage: Hat man Anspruch auf Wohngeld, wenn man ein FÖJ macht, wenn man sich eine Wohnung nehmen muss wegen der Entfernung? Ich muss ja wegziehen, weil es mir unmöglich erscheint jeden Tag nur für Hin-und Rückfahrt knappe 4 Stunden zu opfern. GIbt es hierfür eine Regelung, wenn man aus beruflichen Gründen wegziehen muss? Danke schon mal für Eure Hilfe.

MfG

MIzy

Also du mußt Umzüge generell nicht zu begründen. Das ist ein Grundrecht: GG - Artikel 11 Das Recht der Freizügigkeit umfasst das Recht, sich überall in Deutschland aufzuhalten bzw. im Bundesgebiet zu wohnen.

Wie es mit Wohngeld aussieht kann ich Dir nicht sagen.
Varriert von Region zu Region.

Es kann Dir aber kein Amt vorschreiben wo Du zu wohnen hast.

Hallo,
dafür bin ich leider kein Experte,
beste Grüße Armin Croissant
www.das-unpersoenliche-leben.de

Hallo,

leider kann ich dir da keine verbindliche und sichere Auskunft geben. Allerdings kannst du dich auch unverbindlich bei der Wohngeldstelle (in Bayern meißt ein Büro im Rathaus, in größeren Städten dort, wo man auch Hartz IV beanträgt) nachfragen.

LEIDER ist es zumutbar einen einfachen Anfahrtsweg von 2 Std in kauf zu nehmen. Finde ich auch nicht lustig, wer sich das hat einfallen lassen, braucht sicher nur 10 Minuten…

Wünsche dir aber viel Erfolg.
Du kannst dich aber ggf. auch beim Arbeitsamt erkundigen, ob dir etl Bafög oder ähnliches zusteht.

MFG

hallo mizy, ich kann dir leider keine auskunft geben,
mit 58jahren habe ich mich nicht für dise situation
interesiert. vielleicht mal im bürgerbüro nachfragen.
alles gute für dich. reinhard

Hallo,

ich weiß zwar gerade nicht was FÖJ ist, jedoch weiß ich das man bei ALG I und ALG II zwar Wohngeld erhält jedoch nicht den Umzug. Da du nur 28KM entfernt wohnst, sehe ich schlecht für dich. Andersherum, ist es nicht zumutbar insgesamt 4 Stunden für die Anreise sowie für die Heimkehr. Zum einen hast du ein gutes Argument für dich zum anderen hat das Amt ein Argument für sich. Kurz und bündig. Bin mir nicht sicher ob du Wohngeld erhälst. Jedoch wenn du nur Wohngeld erhälst ohne eine weiteren Bezug vom Amt sollt es eigentlich klappen.

LG
Topmad