Hallo zusammen,
vor acht Jahren hatte eine Person einen Autounfall.
Die Person ist über die Eltern bei deren privaten Unfallversicherung mitversichert.
Die Person erhält aus der Versicherung eine Zahlung aufgrund teilweiser Invalidität.
Die Person hat im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung i. H. v. 40 vom Versorgungsamt zugesprochen bekommen.
Seit Anfang 2007 ist die Person einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Hat die Person Anspruch auf eine zusätzliche Unfall-Rente aus der privaten Unfallversicherung der Eltern? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wieso?
Würde ein evtl. Anspruch auf Zusatzrente verjähren? Wenn ja, wann?
Gibts hierzu irgendwelche Grundlagen, auf die man sich berufen kann?
Bitte klärt mich darüber auf.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Bei mir nicht.
Hallo,
ich kann nur sagen, wie es in meinem Vertrag ist.
- Die Invalidität wurde in einer Summe entschädigt. Nix mit Rente. Einige Dinge sind aber auch nach zuerkanntem Invaliditätsgrad gestaffelt. Mein GdB reicht auch für eine Gleichstellung. Dies hatte aber nichts mit der Ermittlung des Invaliditätsgrades der PUV zu tun, das waren unabhängige Verfahren mit unterschiedlichen Einflüssen für die Bewertung.
- Ansprüche kann ich bis drei Jahre nach Unfall geltend machen.
Bin da nur Laie, kann mir aber gut vorstellen, dass es abhängig ist, wie der Vertrag ausgehandelt ist. Lies da doch mal…
VG
Monroe
Hat die Person Anspruch auf eine zusätzliche Unfall-Rente aus
der privaten Unfallversicherung der Eltern?
Ist das denn mitversichert ?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Ein Blick in den Versicherungsschein beantwortet die Frage.
Wenn nein, wieso?
Kann mehrre Gründe haben.
Würde ein evtl. Anspruch auf Zusatzrente verjähren? Wenn ja,
wann?
Hängt vom Vertrag ab, nicht allgemeingültig zu beantworten.
Gibts hierzu irgendwelche Grundlagen, auf die man sich berufen kann?
Ja, den Versicherungsvertrag den die Eltern abgeschlossen haben.
Hallo zusammen,
vor acht Jahren hatte eine Person einen Autounfall.
Die Person ist über die Eltern bei deren privaten
Unfallversicherung mitversichert.
Die Person erhält aus der Versicherung eine Zahlung aufgrund
teilweiser Invalidität.
Die Person hat im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung i.
H. v. 40 vom Versorgungsamt zugesprochen bekommen.
Seit Anfang 2007 ist die Person einem Schwerbehinderten
gleichgestellt.
Hat die Person Anspruch auf eine zusätzliche Unfall-Rente aus
der privaten Unfallversicherung der Eltern? Wenn ja, in
welcher Höhe? Wenn nein, wieso?
Würde ein evtl. Anspruch auf Zusatzrente verjähren? Wenn ja,
wann?
Gibts hierzu irgendwelche Grundlagen, auf die man sich berufen
kann?
Die Unfallversicherungsbedingungen geben hier den Ausschlag!
Nachlesen oder bei der Gesellschaft fragen.
Bitte klärt mich darüber auf.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Grüsse
A.
Hallo,
meist ist die U-Rente an einen Inv.Grad gebunden, z.B. 50%. Ist der durch den Unfall erreicht, wird diese U-Rente in voller Höhe bezahlt.
Aber: Wenn keine vereinbart war (weil teuer), gibt es auch keine Leistung daraus. Und auch 40% würden nicht reichen.
Der Inv.Grad muß 13 Monate nach dem Unfall festgestellt sein. Danach sollte man immer mit der Vers. in Kontakt bleiben und darauf hinweisen, daß sich der Inv.Grad weuter verschlechtert und man um eine Korrektur bittet. Ist der Fall abgeschlossen, geht fast nichts mehr. Man wird ja nicht jünger. Und der Beweis, daß die Verschlechterung NUR dem Unfall zuzuschreiben ist, wird immer schwieriger.
(
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