Hallo liebe Wissenden,
mich würde interessieren, ob grundsätzlich Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben, ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung per Post zugeschickt zu bekommen.
Folgender (fiktive) Fall: der Arbeitgeber (eine Zeitarbeitsfirma - Sitz also nicht an dem Ort, an dem der AN eingesetzt ist) stellt sich quer, wenn der AN um Zusendung der Gehaltsabrechnung bittet - mit der Begründung, der Postweg sei doch viel zu unsicher und man hätte Angst, dass die Abrechnung verlorengeht. Hintergrund wäre wahrscheinlich vielmehr, dass Geld gespart werden soll, indem man vom AN verlangt, die Abrechnung selbst abzuholen (was einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten würde). Schliesslich hätte der AG auch schon „herumgezickt“, als es um die Bitte um Zusendung neuer Stundenzettel ging („können Sie die nicht abholen?“).
Kann mir jemand Auskunft geben, ob der AG wirklich vom AN verlangen kann, sich die Abrechnung jeden Monat selbst abzuholen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruss
„Raven“