Anspruch auf Zusendung der Gehaltsabrechnung?

Hallo liebe Wissenden,

mich würde interessieren, ob grundsätzlich Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben, ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung per Post zugeschickt zu bekommen.

Folgender (fiktive) Fall: der Arbeitgeber (eine Zeitarbeitsfirma - Sitz also nicht an dem Ort, an dem der AN eingesetzt ist) stellt sich quer, wenn der AN um Zusendung der Gehaltsabrechnung bittet - mit der Begründung, der Postweg sei doch viel zu unsicher und man hätte Angst, dass die Abrechnung verlorengeht. Hintergrund wäre wahrscheinlich vielmehr, dass Geld gespart werden soll, indem man vom AN verlangt, die Abrechnung selbst abzuholen (was einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten würde). Schliesslich hätte der AG auch schon „herumgezickt“, als es um die Bitte um Zusendung neuer Stundenzettel ging („können Sie die nicht abholen?“).

Kann mir jemand Auskunft geben, ob der AG wirklich vom AN verlangen kann, sich die Abrechnung jeden Monat selbst abzuholen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruss
„Raven“

Hallo

mich würde interessieren, ob grundsätzlich Arbeitnehmer einen
Anspruch darauf haben, ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung per
Post zugeschickt zu bekommen.

Grundsätzlich: Nein. Zunächst handelt es sich um eine Holschuld (§ 269 Abs. 2 BGB). Im Einzelfalle kann der AG gehalten sein, die Unterlagen zu schicken (§ 242 BGB). Meines Erachtens hier aber nicht.

Kann mir jemand Auskunft geben, ob der AG wirklich vom AN
verlangen kann, sich die Abrechnung jeden Monat selbst
abzuholen?

Läßt sich das ganze nicht einfach damit lösen, daß Du Briefmarken kaufst und dem AG für diesen Zweck auf den Tisch legst? Die Begründung mit dem Verlust ist Quatsch. Wenn es nur ums Porto geht, dann könnte das so am schnellsten aus dem Weg zu räumen sein.

Gruß,
LeoLo

Hi,

Grundsätzlich: Nein. Zunächst handelt es sich um eine
Holschuld (§ 269 Abs. 2 BGB). Im Einzelfalle kann der AG
gehalten sein, die Unterlagen zu schicken (§ 242 BGB). Meines
Erachtens hier aber nicht.

Vielleicht blöde Frage aber aus reinem Interesse:
Wie leitest Du die Holschuld aus dem BGB § 269 II ab?

Vorab Danke

Gruß

Chris

Hallo

Vielleicht blöde Frage aber aus reinem Interesse:
Wie leitest Du die Holschuld aus dem BGB § 269 II ab?

Bei Arbeitspapieren handelt es sich nach Auffassung des BAG um eine Holschuld gemäß §269 BGB, die nur in begrenzten Fällen zu einer Bringschuld werden kann.

Beispiele:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Holschuld+%C2%A7…

Gruß,
LeoLo

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Hi,

Bei Arbeitspapieren handelt es sich nach Auffassung des BAG um
eine Holschuld gemäß §269 BGB, die nur in begrenzten Fällen zu
einer Bringschuld werden kann.

das Puzzleteilchen hat mir noch gefehlt.

Beispiele:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Holschuld+%C2%A7…

Ja, ich weiss, ich bin zu doof zum Selber-Googeln :wink:)

Schönen Gruß

Chris

Hallo LeoLo,

vielen Dank für die Antwort.

Läßt sich das ganze nicht einfach damit lösen, daß Du
Briefmarken kaufst und dem AG für diesen Zweck auf den Tisch
legst?

Klar wäre das eine Lösung; ich wollte das Thema halt einfach im Vorfeld abgeklärt haben, um nicht etwas zu fordern, das mir nicht zusteht.
Allerdings muss ich bei dem Hungerlohn, den diese Zeitarbeitsfirma zahlt, mit jedem Cent rechnen, und nachdem die wohl einen recht guten Profit mit mir machen, könnte man doch meinen, dass die die Portokosten ruhig tragen könnten…

Danke und Gruss
„Raven“