Hallo,
angenommen Arbeitnehmer A bittet um ein Zwischenzeugnis, da er aufgrund betriebsbedingter Änderung an einen anderen Standort versetzt wird. Die mögliche Versetzung in einen Standort ist im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ist die Forderung von A berechtigt ?
Welche Form hätte er einhalten müssen ?
Hat er Anspruch auf Einhaltung von Fristen durch den AG ?
Danke im Voraus
BW
Hallo,
Ist die Forderung von A berechtigt?
Ja das ist durchaus ein Grund. Einen gesetzlichen Anspruch (wie bei einem Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gibts indes für Zwischenzeugnisse nicht.
Welche Form hätte er einhalten müssen?
Keine Formvorschrift. (Schriftlich ist halt immer optimaler als mündlich)
Hat er Anspruch auf Einhaltung von Fristen durch den AG?
Da nichts explizit geregelt ist zu Zwischenzeugnissen, nö. (Insofern das Thema - zufällig - vertraglich/tarifvertraglich dort geregelt sein sollte, müsste man in der entsprechenden Regelung nachlesen)
MfG
Danke für die schnelle Antwort,
Ja das ist durchaus ein Grund. Einen gesetzlichen Anspruch
(wie bei einem Arbeitszeugnis bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses) gibts indes für Zwischenzeugnisse nicht.
d.h. AG muss kein Zwischenzeugnis ausstellen ?
MfG
Grüße
BW
d.h. AG muss kein Zwischenzeugnis ausstellen ?
Zumindest nicht auf Basis einer gesetzlichen Regelung. Aber vielleicht hilft folgendes http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… (bissel runterscrollen)
MfG
d.h. AG muss kein Zwischenzeugnis ausstellen ?
Zumindest nicht auf Basis einer gesetzlichen Regelung. Aber
vielleicht hilft folgendes
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
(bissel runterscrollen)
„Letztlich können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen.“
aber das Verlangen muss nicht beantwortet werden.
Falls ich das Ganze falsch interpretiert oder nicht zu Ende gedacht habe, wäre eine Ergänzung willkommen.
Ansonsten Danke.
MfG
Grüße
BW