Anspruch Aufstockung (Alg II)?

Hi,

mal angenommen, Person A ist neben Person B Hauptgesellschafter (99%) einer GmbH. Er ist hier zum Geschäftsführer berufen und erhält aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Firma ein Monatsgehalt von 1200 Euro brutto (⇒ ca. 920 netto).
Da ein Firmenwagen vorhanden ist, werden wegen Versteuerungspauschale letztlich von den knapp 920 Euronen noch 450 Euro abgezogen.
Bleibt ein Rest von ca. 470 Euro, die gemäß Papier ausgezahlt werden. (Tatsächlich wird etwas weniger ausgezahlt.)

Es gibt ja die Regel, dass auch Selbständige Aufstockung bewilligt bekommen können.
Gilt das auch für Person A?
Hätte ein Antrag hier Aussicht auf Erfolg?

Danke.

Hi,

Es gibt ja die Regel, dass auch Selbständige Aufstockung bewilligt bekommen können.

ja!

Gilt das auch für Person A?

Ja!

Hätte ein Antrag hier Aussicht auf Erfolg?

Wird Dir hier keiner beantworten können, denn dazu fehlen noch weitere theoretische Angaben.
Allerdings wird es sicher mMn Probleme mit dem hohen Betrag für das Auto geben.

Und die Freigrenzen (Vermögen, Altersversorgung) gelten auch bei einem Selbständigen!

VG René

Hallo

Gilt das auch für Person A?

Ja!

Aber die Antragstellung usw. wird voraussichtlich mit sehr erheblichem Aufwand verbunden sein. Vielleicht sollte A lieber Wohngeld beantragen und noch irgend einen Minijob machen. Das ist wahrscheinlich weniger Aufwand.

Viele Grüße

Hallo,

Aber die Antragstellung usw. wird voraussichtlich mit sehr
erheblichem Aufwand verbunden sein.

Der UP fragte nach ALG2 und nicht, „was könnte auf A draufzu kommen?“ *feix*

Vielleicht sollte A lieber Wohngeld beantragen und noch irgend einen Minijob machen. Das ist wahrscheinlich weniger Aufwand.

Ja, so ist es und würde A so manches ersparen! :wink:

VG René

Hi,

danke.

Aber Wohngeld kommt nicht in Frage, weil A nicht im Mietvertrag steht.

Gruss