Anspruch aus Partnervertrag und Kosten bei Grundb

Hallo Wissende!

Ich suche Rat zu zwei aktuellen Fragen:

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Partnervertragspartner, um seinen im Vertrag geregelten Anspruch an einer Immobilie geltend zu machen, wenn der andere Vertragspartner als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und das Objekt verkaufen will?
(Kann der Verkauf verhindert werden? Kann der Anteil aus dem Verkaufserlös zivilrechtlich eingeklagt werden?)

Ist das nachträgliche Eintragen des Partners in das Grundbuch nach einer Eheschliessung günstiger?
(Falls die Kosten abweichen, in welcher Höhe?)

Vielen Dank und einen schönen Abend

Ingo Kublenz

Hallo Wissende!

Ich suche Rat zu zwei aktuellen Fragen:

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein
Partnervertragspartner, um seinen im Vertrag geregelten
Anspruch an einer Immobilie geltend zu machen, wenn der andere
Vertragspartner als alleiniger Eigentümer im Grundbuch
eingetragen ist und das Objekt verkaufen will?
(Kann der Verkauf verhindert werden? Kann der Anteil aus dem
Verkaufserlös zivilrechtlich eingeklagt werden?)

Wenn im Grundbuch nur eine Person eingetragen ist, darf der verkaufen, denn er ist alleiniger Eigentümer; die Vereinbarung zweier Personen betreffen dann nur das „Innenverhältnis“; vermutlich findet hier die gesetzliche Regelung der GbR Anwendung.

Der „Partner“ muß nachweisen, dass er „Miteigentümer“ der Immobilie war, ohne schriftlicher Vertrag ist dies schwierig,… Hinweis: GbR

Ist das nachträgliche Eintragen des Partners in das Grundbuch
nach einer Eheschliessung günstiger?

Wofür günstiger???
Wird eingetragen der nächsten offenen Rangfolge, also nach der finanzierenden Bank, falls das Haus belastet wurde, ergibt aber keinen Sinn,…
mfg

(Falls die Kosten abweichen, in welcher Höhe?)

Vielen Dank und einen schönen Abend

Ingo Kublenz

Hallo Peter,

danke für die Antworten.

Wenn im Grundbuch nur eine Person eingetragen ist, darf der
verkaufen, denn er ist alleiniger Eigentümer; die Vereinbarung
zweier Personen betreffen dann nur das „Innenverhältnis“;
vermutlich findet hier die gesetzliche Regelung der GbR
Anwendung.

Der „Partner“ muß nachweisen, dass er „Miteigentümer“ der
Immobilie war, ohne schriftlicher Vertrag ist dies
schwierig,… Hinweis: GbR

da sich die Fragen um einen notariell beglaubigten Partnervertrag dreht, ist die Frage des Nachweis hinfällig.

Ist das nachträgliche Eintragen des Partners in das Grundbuch
nach einer Eheschliessung günstiger?

Wofür günstiger???
Wird eingetragen der nächsten offenen Rangfolge, also nach der
finanzierenden Bank, falls das Haus belastet wurde, ergibt
aber keinen Sinn,…
mfg

Monetär günstiger für die Beteiligten. Damit der zweite Partner im Trennungsfall seine Zustimmung zur Veräußerung geben muss ist ein Eintrag vorgesehen. Da stellt sich die Frage, ob die anfallenden Gebühr bei Ehepartnern anders berechnet werden als bei Lebensgemeinschaften.

(Falls die Kosten abweichen, in welcher Höhe?)

Vielen Dank und einen schönen Abend

Ingo Kublenz