Anspruch aus Waisenrente

Hallo, wenn jemand das Abitur abbricht und einer Ausbildung nachgehen will, muss er sich beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend melden. Dadurch entseht weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange die Person sich bei der Suche bemüht.

Wenn jemand neben dem Kindergeld auch Waisenrente bezieht und die Schule abbricht, verfällt der Anspruch auf den Rentenbezug sofort oder gelten die 4 Monate Überbrückungszeit, falls man in dieser Zeit eine Ausbildung findet und auch beginnt?

Ja, es gilt auch eine Frist von max. 4 Monaten.

Siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

auf Seite 24

Leider wusste ich das schon und beantwortet leider nciht meine Frage . . .

Leider wusste ich das schon und beantwortet leider nciht meine
Frage . . .

Warum nicht? Da steht doch genau drin, dass eine Überbrückungszeit von 4 Monaten unschädlich für die Rente ist!

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Ja aber ich meinte, ob das trotzdem in den vier Monaten gezahlt wird, auch wenn nciht feststeht, dass jemand nach diesen 4 Monaten eine Ausbildung anfangen wird. Aus der Info geht nur hervor zwischen Abgang und Anfang, also wenn eine Ausbildung feststeht.

Ja, die Waisenrente wird zunächst weiterbezahlt. Wenn dann nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen, wird die Rente wieder zurückgefordert.

Ok, also sollte man das Geld sicherheitshalbar sparen. Wenn man in den 4 Monaten eine Ausbildung findet, die aber erst in 8 Monaten anfängt, würde die Rente weiter in den 8 Monaten gezahlt werden?

Ok, also sollte man das Geld sicherheitshalbar sparen. Wenn
man in den 4 Monaten eine Ausbildung findet, die aber erst in
8 Monaten anfängt, würde die Rente weiter in den 8 Monaten
gezahlt werden?

Nein, weil das dann keine „Übergangszeit von höchstens 4 Monaten“ mehr ist. In diesem Falle gibt es gar nichts. Also ist mit Ende der Ausbildung Schluss. Alles andere muss zurückgezahlt werden.