Hallo, wenn jemand das Abitur abbricht und einer Ausbildung nachgehen will, muss er sich beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend melden. Dadurch entseht weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange die Person sich bei der Suche bemüht.
Wenn jemand neben dem Kindergeld auch Waisenrente bezieht und die Schule abbricht, verfällt der Anspruch auf den Rentenbezug sofort oder gelten die 4 Monate Überbrückungszeit, falls man in dieser Zeit eine Ausbildung findet und auch beginnt?