in meiner Behörde steht eine begrentze Anzahl von kostenlosen Mitarbeiter/Bedienstetenparkplätzen zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „wer zurerst kommt…“ Ist es erforderlich, eine evtl. Kriterienkatalog für die Vergabe vorzuhalten oder kann die Behörde weiterhin im Rahmen ihres Direktionsrechts das bisherige Verfahren praktizieren, zumal eine solche Lösung nicht kostenneutral zu organisieren wäre, weil z.B. eine Verwaltungskraft für diesen Bereich abzustellen wäre.
Das dürfte wohl - wenn überhaupt - eine Frage allgemeinen Arbeitsrechts sein und nicht öD-spezifisch. Meine bisherigen Dienstherren zielten bei derlei Dingen meist auf dienstliche Notwendigkeiten ab, d.h. wer seinen PKW dienstlich brauchte, hatte bessere Chancen. Aber einen Anspruch dürfte man so oder so kaum haben. Genaures dazu kann ich aber nicht sagen.
Hallo,
das ist Hausrecht und jeder Eigentümer kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Du wirst auch kaum darüber entscheiden können, ob deine Behörde dafür einen Mitarbeiter einsetzt…also einfach gesagt: PECH!
Hallo Amt,
das kann der Dienstherr so halten wie er das möchte. Es gibt keine spezifischen Vorschriften wie Parkplätze an Bedienstete zu verteilen sind.
Meines Wissens schreibt die Landesbauordnung nur vor, dass genügend Parkplätze für Bedienstete vorhanden sein müssen. Sollte dem aber nicht so sein, kann man aber nichts tun um den Dienstherrn dazu zu zwingen zusätzliche Plätze einzurichten.
Ich persönlich finde es am fairsten, wenn Parkplätze nach dem von Dir genannten Prinzip (Wer zuerst kommt…) vergeben werden. Aber das ist Geschmackssache.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Charlie80
Es gibt keine Gesetze oder Verordnungen, die eine Parkplatzbereitstellung für Mitarbeiter regeln.
Sorry, ich wohne und arbeite in der Schweiz und kann dir deshalb nicht weiterhelfen. LG Suzanne