erst mal muss ich sagen, dass mir die Wahl des Forums schwer fiel: Rechtsberatung oder Finanzen. Ist sehr grenzwertig mein Anliegen.
Angenommen, ich buche im Herbst einen Flug für das nächste Frühjahr. Ich kündige die Karte zum 31.12, aber im nächsten Jahr trifft bei dem gebuchten Flug mein Gepäck mit erheblicher Verspätung ein. Die Vorraussetzung für den Neukauf einer Grundausstattung (sehr spätes Eintreffen) sind erfüllt.
Besteht Anspruch, weil ich den Flug mit der Karte bezahlt habe oder muss ich auch weiterhin Inhaber sein, um ein Anrecht auf derartige Ersatzleistungen zu haben.
um ein Anrecht auf derartige Ersatzleistungen zu haben.
Wer soll die Ersatzleistungen erbringen ? Die Kartengesellschaft ? Welche Leistungen sind bei der Karte enthalten, was sagen die AGBs zu dieser Situation ?
Also, diese Kreditkarte ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern Reiserücktritts-, Unfallversicherung und erstattet die Kosten für den Kauf von Zahnbürste und Unterhose bis zum Betrag von XXX €, wenn das Gepäck verspätet ankommt. Daher meine Frage: Ich buche den Flug als Karteninhaber und kündige die Karte zum Zeitpunkt X. Der Flug geht nach dem Tag X und mich interessiert, ob noch geldwerte Leistungen für verspätetes Gepäck von der Kartengesellschaft gezahlt werden, da der Flug mit Plaste zu einem gültigen Zeitpunkt bezahlt wurde, die Karte aber danach gekündigt wurde.
Also, diese Kreditkarte ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern
Reiserücktritts-, Unfallversicherung
Es steht in den AGB, und nur da, welche Voraussetzungen an die Leistungen dieser Versicherungen geknüpft sind. Da Du nicht davon ausgehen kannst, dass es alle Gesellschaften gleich handhaben, mußt Du entweder Deine Kreditkarte hier benennen oder selber in die AGBs gucken.
zum Zeitpunkt der Flugbuchung, also des Vertragsabschlusses war die Person Karteninhaber. Wenn die Gepäckstücke nicht rechtzeitig ankommen und sich daraus eine Forderung an die Fluggesellschaft ergibt, betrifft dies zwar einen späteren Zeitpunkt, aber die Bezahlung ist ja erfolgt. Die korrekte Erfüllung der Leistung (kompletter Flug) ist Sache der Fluggesellschaft. Wenn die Karte zum Zeitpunkt des Fluges nicht mehr gültig ist, kann dies keine Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages (Flugbeförderung) haben.