Guten Tag,
Hallo,
eine Familie mit zwei Kindern zieht in eine ca. 500km
entfernte Stadt - in ein anderes Bundesland (Berlin ->
Schleswig-Holstein).
Nicht unerheblich.
Der Umzug ist nötig geworden, da der Vater der Familie dort
ein langfristig Jobangebot erhalten hat.
Die Mutter ist in Berlin berufstätig in Teilzeit und gibt
durch eigene Kündigung die Arbeit auf.
Hat die Mutter dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder
bekommt sie eine 3-monatige Sperre, wegen der Selbstkündigung.
Das wäre normalerweise wirtschaftlich und finanziell
( Kosten des Pendelns + doppelte Haushaltsführung ) eine starke Begründung gegen eine Sanktionierung .
Sollte also glatt gehen.
Die Gattin sollte aber rechtzeitig vorab die bislang zuständige AA darüber informieren.
Wenn es bereits feststeht mit dem Umzug, wären 3 Monate vor der unumgänglichen Eigenkündigung optimal.
Die Mutter möchte auf jeden Fall wieder arbeiten gehen und ist
bereits jetzt schon auf der Suche nach einen neuem
Arbeitsplatz.
Da wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dann auch keine Probleme geben. Nur rechtzeitig informieren.
Dann hat die AA zudem auch Zeit, die Sachlage / Antragsdaten an die AA im Zuständigkeitsbereich der neuen Heimat zu übermitteln.
Freue mich auf eine Antwort.
Gruß
dz
mfg
nutzlos