Anspruch des Mieters auf Kabelfernsehen/Satellit?

Hallo,

Hat ein Mieter Anspruch darauf, dass in seiner Wohnung Fernsehen und/oder Satellit möglich ist? (Nehmen wir an, individueller TV-Empfang über Zimmerantenne oder DVB-T sei nicht möglich. )
Ist der Vermieter verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass der Mieter eine Möglichkeit zum Fernsehen hat?
Hängt dies davon ab, was im Mietvertrag steht?

  • Was ist z.B., wenn z.B. im Mietvertrag eine Verkabelung/ eine Satellitenanlage aufgeführt ist, die aber irgendwann nach längerer Zeit nicht mehr funktioniert - ist man als Vermieter dann auf ewig verpflichtet, Ersatz zu schaffen?

  • Was ist, wenn im Mietvertrag gar nichts zu diesem Thema steht - gehört dann Fernsehen dennoch zum Standard (wie z.B. fliessendes Wasser)?

V.G., Walkuerax

Hallo

Einen Grundstandard gibt es nicht. Es kommt daher zunächst darauf an, ob mietvertraglich eine Fernsehempfangsmöglichkeit vereinbart ist - oder, falls im Mietvertrag nichts dazu steht, ob bei der Besichtigung/Übergabe der Wohnung eine Fernsehempfangsmöglichkeit vorhanden war.

  • Was ist z.B., wenn z.B. im Mietvertrag eine Verkabelung/eine Satellitenanlage aufgeführt ist, die aber irgendwann nach längerer Zeit nicht mehr funktioniert - ist man als Vermieter dann auf ewig verpflichtet, Ersatz zu schaffen?

ja - z.B. auch wenn die ursprüngliche analoge Empfangseinrichtung wegen der Umstellung auf digitale Signale nicht mehr funktioniert

Falls sich aus den Sachumständen ergibt, dass der Mieter keinen Anspruch auf Stellung einer Empfangsmöglichkeit durch den Vermieter hat, dann ist der Mieter berechtigt, sich eine Empfangsmöglichkeit zu schaffen - und das kann nicht nur Zimmerantenne oder DVB-T geschehen, sondern z.B. auch über eine SAT-Schüssel am Fenster/Balkon samt Flachdurchführung durchs Fenster (wenn die Aussenwand nicht durchbohrt werden kann/darf/will).

Grüsse Rudi