Hallo,
Hat ein Mieter Anspruch darauf, dass in seiner Wohnung Fernsehen und/oder Satellit möglich ist? (Nehmen wir an, individueller TV-Empfang über Zimmerantenne oder DVB-T sei nicht möglich. )
Ist der Vermieter verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass der Mieter eine Möglichkeit zum Fernsehen hat?
Hängt dies davon ab, was im Mietvertrag steht?
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Was ist z.B., wenn z.B. im Mietvertrag eine Verkabelung/ eine Satellitenanlage aufgeführt ist, die aber irgendwann nach längerer Zeit nicht mehr funktioniert - ist man als Vermieter dann auf ewig verpflichtet, Ersatz zu schaffen?
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Was ist, wenn im Mietvertrag gar nichts zu diesem Thema steht - gehört dann Fernsehen dennoch zum Standard (wie z.B. fliessendes Wasser)?
V.G., Walkuerax