Hallo,
bin seit Monaten arbeitslos und Ü 50. Bewerbe mich dauernd, ist aber verdammt schwer als „Methusalem“ etwas zu finden. Auf eine Führungsposition (wie gehabt) hoffe ich kaum noch, sondern bewerbe mich auf Mitarbeiterstellen. In ein paar Tagen läuft meine Frist für die Beantragung von Entgeltsicherung für Ältere (120 Tage ALG1-Anspruch) ab. Ich hätte in einem kleinen Handwerksbetrieb die Chance, die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen. Angebot: Arbeitsvertrag befristet für 14 Tage. Begründet der den Anspruch auf Entgeltsicherung? Muss das AA (Entgeltsicherung ist ja ein Anspruch) zustimmen? Obwohl ich mich gleich wieder arbeitslos melde, würde mein Anspruch ja dann aber für 2 Jahre „gerettet“ sein und müsste ohne Prüfung wiedergewährt werden. Sehe ich das richtig?
Nun habe ich ab Dezember gute Aussicht auf eine Beschäftigung in meinem Beruf. Dieser AG möchte nun den AG-Zuschuss für Ü50 für mich beantragen.
Das heisst ja nun, dass ich vorher wieder arbeitslos sein MUSS.
Also: Kann ich meinen Ende Oktober auslaufenden Entgeltsicherungsanspruch durch den 14-Tage-Job retten und danach durch Arbeitslosigkeit meinem künftigen AG den AG-Zuschuss?
Vielen Dank (eine sehr arbeitswillige Ü 50)
odile
P.S. Beratung beim AA gabs NICHT! und ich habe halt verzweifelt jemanden gesucht der mich, egal für was und wie lange, noch vor Ablauf der 120-Tage-Frist einstellt aber gleichzeitig nicht so, dass ich mir den Job im Dezember vermassele. Puh!