Anspruch Entgeltsicherung Ü50 - befristeter AV

Hallo,

bin seit Monaten arbeitslos und Ü 50. Bewerbe mich dauernd, ist aber verdammt schwer als „Methusalem“ etwas zu finden. Auf eine Führungsposition (wie gehabt) hoffe ich kaum noch, sondern bewerbe mich auf Mitarbeiterstellen. In ein paar Tagen läuft meine Frist für die Beantragung von Entgeltsicherung für Ältere (120 Tage ALG1-Anspruch) ab. Ich hätte in einem kleinen Handwerksbetrieb die Chance, die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen. Angebot: Arbeitsvertrag befristet für 14 Tage. Begründet der den Anspruch auf Entgeltsicherung? Muss das AA (Entgeltsicherung ist ja ein Anspruch) zustimmen? Obwohl ich mich gleich wieder arbeitslos melde, würde mein Anspruch ja dann aber für 2 Jahre „gerettet“ sein und müsste ohne Prüfung wiedergewährt werden. Sehe ich das richtig?

Nun habe ich ab Dezember gute Aussicht auf eine Beschäftigung in meinem Beruf. Dieser AG möchte nun den AG-Zuschuss für Ü50 für mich beantragen.
Das heisst ja nun, dass ich vorher wieder arbeitslos sein MUSS.

Also: Kann ich meinen Ende Oktober auslaufenden Entgeltsicherungsanspruch durch den 14-Tage-Job retten und danach durch Arbeitslosigkeit meinem künftigen AG den AG-Zuschuss?

Vielen Dank (eine sehr arbeitswillige Ü 50)

odile

P.S. Beratung beim AA gabs NICHT! und ich habe halt verzweifelt jemanden gesucht der mich, egal für was und wie lange, noch vor Ablauf der 120-Tage-Frist einstellt aber gleichzeitig nicht so, dass ich mir den Job im Dezember vermassele. Puh!

ich denke auch Du siehst das richtig, bin der gleichen Meinung aber die Behörden haben ihre Eigene.

ich denke auch Du siehst das richtig, bin der gleichen Meinung
aber die Behörden haben ihre Eigene.

Vielen Dank. Habe versucht mich durch das Gesetz samt Durchführungsanweisung zu wühlen und m.E. nichts Gegenteiliges gefunden. Aber als Nicht-Experte bin ich halt unsicher.

Gruss

ich denke auch Du siehst das richtig, bin der gleichen Meinung
aber die Behörden haben ihre Eigene.

Hallo Frau Michaelis,

es hat geklappt. Heute habe ich von der AfA den Bewilligungsbescheid erhalten. Selbst wenn ich den Job durch die Befristung verliere, gilt die Bewilligung für 720 Tage und ich bin der 120-Tage-ALG1-Anspruch-regel entkommen. Geht doch!

Viele Dank nochmals

Hallo, ich würde empfehlen, sich unbefristet einstellen zu lassen und dabei vor Vertragsunterzeichnung die Entgeltsicherung zu beantragen. Leider wird der Arbeitgeber nach 2 Tagen von der Möglichkeit Gebrauch machen, innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag zu kündigen. Erneute Arbeitslosmeldung, erneute Arbeitslosigkeit nach 16 Tagen. Wenn dann eine Einstellung bei neuem AG erfolgt, ist auf jeden Fall der AG-Zuschuß für Ü50 drin (gesetzlich auf 50% fixiert). Und der Arbeitnehmern kann erneut vor Vertragsunterzeichnung seine Entgeltsicherung beantragen. Sollte die AA dann nicht mitspielen, muss eben geklagt werden.

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Der befristete AV wurde akzeptiert und Entgeltsicherung für AN vom Afa genehmigt. Bin schon wieder arbeitssuchend gemeldet, nächste (nach 14 Tagen) Woche folgt arbeitslos-Meldung. Damit Entgeltsicherung für 2 Jahre gesichert, werde Antrag dann im Dezember neu stellen. Da ich dann ja wieder arbeitslos bin, wird neuer AG auch Zuschuss beantragen. Bin gespannt, ob das genehmigt wird, weil ja der Ü50 als Voraussetzung 6 Monate arbeitslos gewesen sein muss (und ich ja dann erst 3 Wochen wieder arbeitslos bin).