Liebe/-r Experte/-in, habe eine Frage zu folgender Leistung:
Die Mutter einer Familie soll ins Krankenhaus kommen, der Vater ist berufstätig und bekommt keinen Urlaub. Weder Verwandte, Bekannte oder Nachbarn können sich um die beiden Kinder (6 und 13 Jahre) kümmern.
Die Familie hat nun eine Haushaltshilfe bei ihrer KK beantragt, die ihr in diesem Fall zusteht. Eine Haushaltshilfe hat Anspruch auf gesamt 64 Euro pro Tag, d.h. 8 Stunden pro Tag, pro Stunde 8 Euro.
Die Kinder sollen in dieser Zeit betreut werden und mit Frühstück und Mittagessen versorgt werden. Der Vater ist um 16 zurück von der Arbeit und nimmt selbst mit ihnen das Abendbrot ein.
Frage: Steht der Haushaltshilfe noch zusätzliches Kostgeld für die Mahlzeiten zu oder ist dies bereits in den 64 Euro täglich enthalten?
Falls ja, wie hoch ist das Kostgeld und wo und wie erfährt die Familie davon? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Ich sag schon mal im Voraus vielen Dank für die Mühe. Liebe Grüße von Perle
Hallo,
der von Ihnen genannte Betrag ist der Höchstsatz der Haushaltshilfe, darüber hinaus ist leider keine Erstattung möglich. Eine Alternative wäre ein unbezahlter Urlaub des Ehemannes um die Kinder zu versorgen, dann könnte der Nettoverdienstausfall erstattet werden. Oder ein Verwandter kümmert sich und nimmt unbezahlten Urlaub. Dann kann diesem der Nettoverdienstausfall und ggf. anfallende Fahrtkosten erstattet werden.
Ist niemand in der Lage den Haushalt zu versorgen, muss die Kasse eine professionelle Haushaltshilfe stellen. Das wird aber seeeehr teuer. Daher besteht schon ein gewissen Verhandlungsspielraum, wenn man seine Karten geschickt ausspielt.
MfG
Thomas H.
Sehr geehrte Frau Perle,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, E. Pratsch
Mit diesem Betrag ist alles abgegolten, mehr gibt es leider nicht.