Hallo Geof, leider ja.
mit dem Modernisierungsgesetz (anderer Name für Gesundheitsreform) aus dem Jahr 2004 wurde eingeführt, dass sowohl Einmalzahlungen als auch Rentenzahlungen aus betrieblichen Altersversorgungen (dazu zählt auch deine Direktversicherung) der Beitragspflicht in der GKV unterliegen. Im von Dir richtig zitierten § 229 des SGB V ist dies auch so vermerkt.
Als Faustformel wird vom Auszahlungsbetrag derzeit 14,9 % genommen, dieser wird dann auf einen Zeitraum von 10 Jahren mit monatlich 120tel verteilt.
Mein Tip: Sofern deine GKV schon einen Zusatzbeitrag nimmt noch vorher zu einer anderen wechseln. Und auf jeden Fall die Auszahlung wenn möglich noch vor dem Jahr 2011 in Anspruch nehmen, da ab 2011 ein noch höherer Beitrag über 10 Jahre zu zahlen ist. Maßgeblich ist der Auszahlungszeitpunkt!
Googel mal nach Krankenkassenbeitrag und Direktversicherung, dort findest Du bereits eine vielzahl an Beiträgen über dieses Thema.
Besonders bitter ist, dass noch nicht einmal der halbierte Beitrag für Rentner dabei berücksichtigt wird.
Entsprechende Klagen wurden ebenfalls bei mehreren Gerichten abgelehnt.
So leid es mir tut, aber um die Zahlung wirst Du nicht herum kommen. Die (direkt-) Versicherung meldet die Auszahlung an das Finanzamt und von dort bekommt es die GKV dann irgend wann mit. Besser gleich zahlen, führt sonst zu mächtig viel Geraffel!
Liebe/-r Experte/-in,
meine Direktversicherung kommt im November zur Auszahlung.
Im Rahmen dieses Vorgangs wurde ich gefragt, ob ich ges. oder
privat krankenversichert sei. Ein Schelm, wer sich was dabei
denkt.
Fakten:
Die Versicherung wurde als betr. Altersvorsorge (Direktvers.)
in 1985 auf 25 Jahre abgeschlossen.
Ab 2003 wurde die Versicherung in eine beitragsfreie
Kapital-Lebensvers. umgewandelt (wegen Arbeitslosigkeit).
Von 1984 bis 2004 war ich privat krankenversichert.
Frage:
Darf meine jetzige gesetzliche Krankenversicherung Ansprüche
geltend machen ?
MfG und hilfesuchend
GEOF