Liebes Expertenteam,
meine Freundin hat gestern meinen Laptop aus Versehen zu dicht an zwei brennende Teelichter gerückt und sich dann für eine Minute vom Notebook entfernt. Ergebnis: Der Deckel des Notebooks ist angeschmolzen und auf dem Display habe ich zwei große dunkle Flecken.
Nun möchte ich Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Wir wohnen beide zusammen, haben aber unterschiedliche Haftpflichtversicherung (sind nicht gemeinsam versichert).
Meine zwei Fragen:
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Handelt es sich bei dem Schaden durch die Flamme der Kerze um einen Allmählichkeitsschaden? Ist der Schaden durch Feuer/eine Flamme der Kerze durch die Haftpflicht normalerweise gedeckt?
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Deckt die Haftpflicht meiner Freundin (also keine Ehegatten) den Schaden, obwohl wir zusammen wohnen? Anmerkung: Wir haben getrennte Haftpflichtversicherungen und haben KEINE amtliche Registrierung unserer Partnerschaft.
In der Police ihrer Versicherung steht lediglich:
„Haftpflichtansprüche sind nicht versichert aus Schadensfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu dem im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen (…) Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)."
Über Ihr Feedback würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank
Paul