Hallo ich möchte nochmal ein beispiel geklärt haben:
Person A wurde ausgesteuert( LWS,Knie),dann knapp 11 Monate ALG 1. Anschleissend Umschulung ( Teilhabe am Arbeitsleben) durch die Deutsche Rentenversicherung begonnen. Jetzt ist Person A schon länger Krankgeschrieben. Es
Hallo,
wenn es sich tatsächlich um eine neue Erkrankung handelt dann besteht ab dem Folgetag nach dem Abbruch der Massnahme ein Krankengeldanspruch. Berechnungsgrundlage ist die gleiche wie für das Übergangsgeld während der Massnahme.
Gruß
Czauderna
Hallo, ist das gesetzlich geregelt?? Arbeiten Sie bei einer Krankenkasse,das sie das so genau wissen? ist nur , weil ich mache mir den Kopf,wegen finanzieller absicherung. Arbeitsamt hat meien Arbeitslosmeldung ja auch nicht angenommen,wegen der begründung, es bestünde anspruch krankengeld.
MFG Vincent
Hallo,
ja, seit ca. 42 Jahren bei einer Kasse tätig und die Rechtsgrundlage ergibt sich nach dem SGB V - hier auch unter § 48 Abs. 1
Gruß
Czauderna
Hallo, habe heute telefonisch die Info bekommen, das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Angeblich hat meine jetzige erkrankung mit den alten zutun. Ich könnte aber auf einen MDK Termin bestehen,meinte der sachbearbeiter. Und das ich auf meine aaausgesteuerten Erkrankungen nur wieder Anspruch erwirken würde, wenn ich mindestens 6 Monate in einem Umgeschulten Beruf gearbeitet habe ,der meiner erkrankung nach noch auzuüben wäre. Er meinte auch ,ich wäre eigentlich ein fall für die Rente. Tolle Aussage echt. Aufder einen seite heisst es, neuerkrankung Anspruch ja und jetzt kommt die aussage, ich wäre ja eigentlich immer noch krankgeschrieben da ja mal ausgesteuert und vorallem sind meine beschwerden nicht besser geworden. was auch nie der fall sein wird.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?? was kann ich machen??
Gruß Patrick
Hallo,den Zusammenhang zwischen der neuen und der alten Erkrankung können tatsächlich nur die Mediziner feststellen. Die Kasse wird hier den MDK damit beauftragen, dieser widerum stützt sich grundsätzlich auf die ihm vorgelegten Befundberichte, selten gibt es eine körperliche Begutachtung. Raten kann ich nur zunächst Krankengeld beantragen und zwar schriftlich - bei einer Ablehnung wegen der Vorerkrankung Einsichtnahme in das MDK-Gutachten verlangen bzw. eine Kopie zur Vorlage bei deinem behandelnden Arzt anfordern damit dieser dir beim Widerspruch aus medizinischer Sicht behilflich sein kann.
Gruß
Czauderna
Kann man sich da auf einen Paragraphen beziehen?
Stimmt es ausserdem, das ich auf die ausgesteuerte Erkrankung nur wieder neuen Anspruch,wenn ich nach einer Umschulung durch deiDRV in dem Beruf dann auch arbeite???
Also verstehe ich das richtig, auf eine neue erkrankung, egal was für eine besteht also anspruch auf Krankengeld??
MFG Vincent