Anspruch mieter bei fehlerhaften herd

Hallo
Ich habe ein Problem, eigentlich eine ganz simple Sache doch es zieht sich ohne Ende.

Ich wohne sein Ende letzten Jahres in meiner Wohnung, direkt unter meinem Vermieter, dieser ist auch unheimlich nett, nur schon ziemlich alt.
Bei der Übergabe wurde vermerkt, dass der Ofen keine Blende hat, also ich kann nicht erkennen auf welcher Stufe die Herdplatten stehen und ebenso kann ich nicht sehen auf wie viel Grad mein Backofen steht und ob Ober- oder Unterhitze an ist. Es wurde auch vermerkt, dass der Griff des Ofens ab ist und nur zwei Holzknaufe montiert wurden. Auch aufgelistet war, dass der Verdacht besteht, dass der Ofen durchgeschmort ist.
Diese Mängel sollten schon längst abgestellt sein nun ist aber im Februar seine Frau gestorben und das hat meinen Vermieter ziemlich mitgenommen, er kümmert sich zwar rührend um seinen Garten und sein Haus aber unsere Wohnung vernachlässigt er.
Ich habe also auf eigene Faust beim Hersteller des Ofens angerufen, die haben meine Daten aufgenommen und wollten sich melden. Nach zwei Wochen kam keine Antwort und ich habe mich wieder dort gemeldet, die hatten weder Daten noch sonst etwas unter meinem Namen gespeichert, also habe ich alles noch einmal durchgegeben, es kam wieder keine Antwort. Diese Prozedur habe ich jetzt schon 4 mal durch und ich habe keine Lust mehr.(Nicht einmal der 3 mal zugesicherte Techniker ist zur Durchsicht gekommen.)

Persönlich würde ich mir einfach einen neuen Herd kaufen, ihm seinen alten geben und nach Auszug meinen gegen einen Obolus weiter geben oder den Ofen wieder mitnehmen.

Andere Möglichkeit wäre in meinen Augen, einen neuen holen und dem Vermieter in Rechnung stellen lassen.

Was kann ich denn machen damit ich wieder einen Ofen habe, mit dem man auch as anfangen kann, denn meine Freundin hat am 24.05 Geburtstag und dann sollte es schon möglich sein zumindest einen Kuchen backen zu können.

Kann mir wer helfen?

Hallo Robert,

laut einem Urteil vom Oberlandesgericht in Braunschweig war es so, dass es durch einen Ofen, wo auch die Vermieterin, wie in deinem Fall dein Vermieter wusste, dass der Verdacht bestand, dass es durch den Ofen zum Brand kommt oder kommen kann, wenn er durchgeschmort ist / war. Und es wurde Realität. Kurz und bündig, dein Vermieter muss schauen, dass alles bei dir funktioniert in deiner Wohnung auch dein Ofen, du hast jetzt folgende Wahl:
1)da ich davon ausgehe, du hast mit deinem Vermieter bzw. mit deinem damaligen Vermietern nur mündlich das ausgemacht, dass sie den Schaden wegen des Ofens beheben, würde ich dir vorschlagen, dass du deinem Vermieter eine Frist setzt, im dem der Mangel behoben wird und das Ganze bitte schriftlich. Am besten du notierst dir dann, wann du den Brief deinem Vermieter eingeworfen hast und noch welche Uhrzeit.
2)Solange er den Schaden nicht behebt, kannst du eine Mietminderung machen, sprich du zahlst weniger Miete und zwar solange, bis er den Schaden behoben ist, außerdem ist es wirklich wie ich schon sagte, mit Gefahren verbunden, wenn du nicht erkennen kannst, auf wie viel Grad dein Backofen eingestellt ist usw. Du musst dabei beachten, dass du dazu nur 6 Monate Zeit hast, deine Miete zu mindern, sonst verlöscht dieses Recht. Rechtsprechungsübersicht zu Minderungsquoten

  • Ausfall von Heizung, Herd und Warmwasser
    100 % (Landgericht Berlin, Az: 65 S 70/92)
    Diese Mietminderung kannst du jedoch nur machen, wenn du beweisen kannst, dass sich das mit deinem Ofen verschlimmert hat, sprich noch schlimmer, wie zu Anfang, als du eingezogen bist in diese Wohnung.
    Ich würde dir raten, schriftlich ihm eine Frist zu setzen und falls er den Mangel nicht behebt, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, denn so musst du das nicht hinnehmen, wie es jetzt ist. Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen, du kannst mich gerne weiterhin kontaktieren, falls noch was unklar ist.
    Ich wünsch dir einen schönen Sonntag und drück dir die Daumen, dass du deiner Partnerin einen Kuchen backen kannst bis zu ihrem Geburtstag.
    Gruß Christina

Hallo Christina,
ich würde es ja schriftlich machen aber das kommt immer so förmlich und fordernd rüber, das soll es natürlich auch aber ich habe Angst, dass das Verhältnis zu ihm dadurch in eine unangenehme Richtung kippt.
Es gibt ja auch ein besonderes Kündigungsverhältnis zwischen einem Vermieter und dem Mieter, wenn nur zwei Parteien im Haus wohnen.
Ich werde ihn wohl nochmal mit dem jetzigen Wissen ansprechen und ankündigen, dass ich es schriftlich, mit einer Frist tun werde, wenn nicht endlich was passiert.
Es ist ja auch so blöd, dass der Kundenservice des Herstellers so schlecht ist, sonst hätte man ja schon etwas erreichen können.
Es läuft wohl auch durch das Alter des Ofens auf einen neuen hinaus und da muss man natürlich gucken, dass man dies dem Vermieter auch erklären kann, was aufgrund seines Alters von 80 Jahren recht schwer fällt.
Vielen Dank und ich wünsche auch einen schönen Sonntag.
LG Robert

Hi Robert, ich verstehe dich schon sehr gut, er ist nicht mehr der Jüngste, doch alles in allem hat er dir mit seiner damligen Frau versprochen, den eindeutigen Mangel, denn du nun mal hast, zu beheben. Und ich weiß, dass du meinst, wenn du ihm schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er innerhalb von dieser Frist was zu tun hat, was zu beseitigen hat, sprich dir einen neuen Ofen präsentiert, dass er dann nicht mehr freundlich und nett ist. Doch überlege mal Robert, dass er dir das versprochen hat, egal wie alt er ist und was privat geschehen ist,sprich mit seiner Frau, das passiert nun mal im Leben. Ich kann dir nur sagen, dass du die Frist ja nicht so eng bemessen musst, sprich dass er innerhalb einer Woche dir einen neuen Ofen präsentiert. Doch es sollte was geschehen.
Und das solltest du dir wert sein, dass du um das kämpfst, was du haben willst, einen neuen wirklich gut funktionierenden Ofen. ( einen wo du keiner Gefahr wie bei deinem jetzigen ausgesetzt bist)
Und du hast , ich gehe davon aus, dass das schon länger ist, dass du keinen neuen Ofen hast, schon mehrere Monate dich damit herumgeschlagen, es passiert nichts. Deshalb versuche es nochmals mit ihm zu sprechen und schreib ihm dann die Frist ( ganz wichtig schriftlich und dir genau notieren wann du es eingeworfen hast bei ihm), wo du es haben willst und dass du die Wohnung kündigen wirst kannst du ihm persönlich sagen, falls er nichts macht, denn du hast recht, du kannst schon früher ausziehen.
Es wird alles gut, glaube daran.
lg Christina
schönen Abend dir.

Hallo Robert Gäpel,
nach der Beschreibung zu urteilen, hat der Herd die besten Tage schon hinter sich.
Namhafte Hersteller garantieren die Ersatzteillieferung bis ca 10 Jahre nach dem Verkauf der Hausgeräte, auch dieses sieht hier anders aus.
Hinzu kommt, dass zusätzlich zur Blende und Schalterknöpfe eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist. Für diese Kosten gibt es auch einen neuen Herd.
Wer diesen dann bezahlen muss, bedarf eine Einigung mit dem Vermieter, oder so, wie schon von Ihnen geschrieben: den alten Herd in die Abstellkammer und bei Auszug aus der Wohnung wieder hinstellen.
Gruß
Günther Scholten