Anspruch nach tod der lebensgefährtin

hallo,
ein mann 47 hat nach 14 jahren eheähnlicher beziehung seine lebensgefährtin durch krebs verloren.
sie haben zusammen eine 10 jahre alte tochter. er ist selbstständig als malermeister.
gibt es außer der halbweisenrente noch irgendwelche staatlichen finanziellen möglichkeiten (unterstützungen)die man in diesem fall beantragen kann? oder ist man da auf sich allein gestellt!?

vielen dank schonmal!!!

LG Daniel

Hallo,

sie haben zusammen eine 10 jahre alte tochter. er ist
selbstständig als malermeister.
gibt es außer der halbweisenrente noch irgendwelche
staatlichen finanziellen möglichkeiten (unterstützungen)die
man in diesem fall beantragen kann? oder ist man da auf sich
allein gestellt!?

Ja. Genau dafür hatte man sich entschieden. Außer den üblichen Sachen wie Wohngeld, ALG-II usw. wird es da nichts geben.

Grüße

Hallo,
geht es um ggf. vorhandene Ansprüche der Tochter oder des Vaters?

Die Tochter kann Halbwaisenrente beantragen und hat einen Anspruch auf Unterhalt ggü. dem Vater. Ich nehme an, die Vaterschaft ist unstrittig und das Kind lebt bei diesem? Dann sollte der Vater - sofern nicht bereits vorher so geschehen - alle entsprechenden steuerrechtlich, (z.B. kranken-)versicherungs-, einkommens- und kindergeldrelevanten Angelegenheiten auf sich übertragen lassen (und natürlich an die Tochter weitergeben) - oder zumindest kurz rausfinden, ob es nicht ggf. automatisch passiert.

Schönen Guß vom
Schnabel