Anspruch nach Unfall?

Hallo,

nach einem vom Unfallgegner verschuldeten Unfall,
der auch von der Polizei aufgenommen wurde,
welche Rechte hat man danach und auf was muss man achten?

KFZ, Restwert ca. 5-6000 Euro.
Schaden mindestens 4500 Euro.
Frontschaden mit Stosstange, beide Kotflügel, Motorhaube,
alles geknickt, eine Tür Lackschaden, Front komplett eingedrückt,
Rahmen voraussichtlich auch in Mitleidenschaft gezogen.

Danke für Rat!!!

Hi,

lies schnell, bevor wegen FAQ 1129 gelöscht wird.

Meine Empfehlung: Sofort zum Anwalt. Für den Sachschaden Gutachter beauftragen. Das würde ich vorab selbst machen.

Gruß Keki

Hallo Keki,

lies schnell, bevor wegen FAQ 1129 gelöscht wird.

warum sollte die Frage gegen FAQ 1129 verstoßen? Ich kann keinen Grund entdecken warum die Frage gelöscht werden sollte.

Gruß Horst