Anspruch nach verteilungstermin zv

guten Tag ,

Meine Wohnung wurde Ende Sep . Versteigert. Vor 2 Wochen war der verteilungstermin wobei ich einen übererlös in Höhe von ~5000€ bekomme obwohl noch Verbindlichkeiten in Höhe von ~10.000€ bei der Hausverwaltung ausstehen. Beim verteilungstermin wo ich selbst war sagte mir der Beamte das die Hausverwaltung wenn sie denn die 5000€ will bis quasi jetzt kommen müsste um das Geld anzufordern.da aber keiner kam sagten sie mir ich bekäme das Geld in ca 2 Wochen !

Jetzt sind knapp 2 Wochen vergangen und meine Frage lautet!

Werden die gläubiger noch mal nach dem verteilungstermin angeschrieben??

Kann die Hausverwaltung immernoch das Geld beanspruchen oder hat sie keine Chance mehr da sie bis zum verteilungstermin sich nicht gemeldet hat?! Ist es möglich das garkein Geld bei mir ankommt??

Vielen dank im Vorraus !!!

Ich an Deiner Stelle würde mal ganz harmlos bei der Gerichtskasse anrufen und fragen, wie sich die Verzögerung begründet.

Ob ein Gläubiger, hier die Hausverwaltung, Geld bekommt hängt von mehreren Faktoren ab. Hat die Hasusverwaltung denn überhaupt eine Forderung zur Versteigerung angemeldet? Zum Verteilungstermin offensichtlich nicht. Jedenfalls kann sie, wenn sie einen rechtsgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß hat, Deinen Übererlös pfänden.

Abwarten und hoffen. Du kannst aber auch beim AG nachfragen ob die einen Anspruch angemeldet haben
Wenn nicht, dann werden die das aber sicher noch einfordern.Aber was wg ist ist weg -))

Guten Abend,

wenn in der relativ kurzen Zeit noch kein Geld angekommen ist, so ist dies nichts weltbewegendes, weil es immer etwas dauert, bis eine Auszahlung erfolgt.

Allerdings besteht natürlich die Möglichkeit, durch Pfändung auf die Ihnen zustehenden Gelder zuzugreifen.

Die Gläubiger werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, allerdings erhalten sie in der Regel das Protokoll des Verteilungstermins.

Viel Glück.