Anspruch Resturlaub

Hallo, weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, und ob ich das fragen darf. Versuchen kostet ja nix.

Ich bin seit 2007 und noch bis 2009 in Elternzeit. Es sind noch 4 Tage Resturlaub von 2007 offen. Überstunden wurden mir in den letzten drei Monaten ausbezahlt. Können diese 4 Tage noch in Anspruch genommen werden (sprich ausgezahlt werden) oder kann der Chef sagen, dass diese 4 Tage verfallen sind? Der Resturlaub und die Überstunden sollten eigentlich noch vor dem Mutterschutz genommen werden, was aber Krankheitsbedingt dann nicht mehr möglich war.

Vielleicht hat jemand etwas ähnliches gehabt, oder kann mir einen Gesetzestext nennen, wo ich das nachlesen könnte.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

auch auf die Gefahr dass es gelöscht wir :smile:

oder kann mir
einen Gesetzestext nennen, wo ich das nachlesen könnte.

Das steht alles im
„Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit“ § 17 Urlaub:
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Ergo: der Urlaub verfällt erst am Ende des Jahres an dem die Mutter aus der Elternzeit zurück kommt, also zum 31.12.2010

Gruß
Wawi