Anspruch Rücksendung Bewerbung Absage Bewerber

Hallo,

es gibt schon viele Fragen dazu, ob ein Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zurückschicken MUSS wenn der Bewerber abgelehnt wird.

Wie ist es denn rechtlich, wenn der Bewerber die Stelle doch nicht möchte, obwohl man ihm den Job angeboten hätte?? Muss man dann auch noch die Bewerbung zurück schicken??

Schöne Grüße

Hallo

Lag eine Stellenausschreibung zugrunde oder war es initiativ?
Lag ein frankierter Rückumschlag bei?
Wurde die Rücksendung der Unterlagen ausgeschlossen?
War eine Bewerbung per Post erwünscht?
Wann war das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Stelle wurde besetzt?

Fragen über Fragen…

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

die Ausschreibung ist schon eine Dauerausschreibung, denn wir haben mehrere Stellen offen für die gleiche Position und wachsen auch noch recht schnell.

Aktuell wird bei der Agentur für Arbeit nicht gesondert drauf hingewiesen, dass wir die Bewerbungen nicht zurück senden. Nur von dieser Adresse bekommen wir postalische Bewerbungen.

Online und in der Zeitung wird nur die Email Adresse angezeigt.

Bisher von hunderten von Bewerbungen lag ein einziges Mal ein Cuvert bei. Die Dame haben wir zum Vorstellungsgespräch eingeladen und sie ist nicht gekommen… (dass sie sich dann noch so die Mühe macht ist mir dann unverständlich, aber das nur Nebenbei gesagt).

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